Kunz Josef · Nationalrat · 2006-03-14
Kunz Josef · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-14
Wortprotokoll
Namens der Minderheit beantrage ich Ihnen, Artikel 16b Absatz 2 zu streichen.
Dieser Absatz ist unbegründet, unnötig, kostentreibend und vor allem nicht üblich. Mit dieser Revision des Raumplanungsgesetzes ermöglichen wir den Bau von Biogasanlagen in der Landwirtschaftszone. Die Kommissionsmehrheit verlangt, die Baubewilligung zu befristen, beim Wegfall der Bewilligung die Bauten und Anlagen zu beseitigen und den früheren Zustand wiederherzustellen. In keinem anderen Wirtschaftssektor kenne ich solche einschneidenden Massnahmen. Kommt dazu, dass der grösste Teil einer Biogasanlage unter dem Boden ist und der Maschinenraum zonenkonform gestaltet werden kann.
Ich habe Ihnen eine Folie verteilt. Was soll an einer solchen Anlage abgebrochen werden? Es ist alles zonenkonform hergerichtet, und ich sehe nicht ein, wieso bei der Stilllegung einer solchen Anlage etwas abgebrochen werden soll. Diese Gebäude können zonenkonform weitergenutzt werden. Ich bin einverstanden, dass beim Bau der Anlage auf die Landwirtschaftszone Rücksicht genommen wird, wie dies hier der Fall ist. Sie sehen auf der Folie die Scheune, links den Maschinenraum, alles in Holzkonstruktion. Dieser Absatz ist also völlig überflüssig. Auch die Verlängerung einer Bewilligung ist mit Kosten verbunden und nicht vereinbar damit, dass man immer sagt, die Landwirtschaft soll Kosten senken. Schaffen Sie nicht auf Abbruch, bevor Sie etwas bewilligt haben.
Deshalb beantrage ich Ihnen, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.