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Thanei Anita · Nationalrat · 2006-03-15

Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-03-15

Wortprotokoll

Es geht bei beiden parlamentarischen Initiativen um die Frage der Teilung der Vorsorgegelder im Scheidungsverfahren. Beide Initiativen sind komplementär. Sie widersprechen sich nicht. Das heisst, wir können heute beiden Folge geben und sie im zweiten Durchgang zusammen behandeln.

Wir diskutierten im Rahmen der Revision des Scheidungsrechtes bereits ausführlich über diese Frage. Dabei diskutierten wir vor allem über die wirtschaftliche Situation von geschiedenen Frauen nach Ehen von längerer Dauer. Wir sahen die heute geltende Regelung vor, nach der das während der Ehe geäufnete Freizügigkeitsguthaben grundsätzlich zwischen beiden Parteien aufgeteilt werden soll.

Im Vernehmlassungsverfahren war zum Teil zu Recht eine hälftige Teilung über die Ehedauer verlangt worden, vor [PAGE 239] allem für Frauen mit kleinen Kindern bei frühen Scheidungen, für die man davon ausgehen kann, dass die Frau, wenn sie die Kinder betreut, noch während einer längeren Zeit kein eigenes Guthaben äufnen kann. Dieser Vorschlag fand aber weder in der Kommission noch im Rat eine Mehrheit. Ich möchte trotzdem darauf hinweisen, nachdem wir heute mit der geltenden Regelung eine gewisse Erfahrung haben. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die heutige Regelung das Ziel nicht erreicht. Als Scheidungsanwältin muss ich sagen, dass sich die Praxis sehr frauenfeindlich entwickelt hat, nicht nur bezüglich Freizügigkeitsleistungen, sondern auch in Bezug auf den nachehelichen Unterhalt und die zweijährige Trennungsdauer. Ich möchte auf die Studie "Evaluation Vorsorgeausgleich - Teilung der zweiten Säule nach neuem Scheidungsrecht" im Nationalen Forschungsprogramm 45 verweisen, wie das auch die Kommissionssprechenden getan haben.

Was wir im Gesetz als Ausnahme vorgesehen haben, nämlich dass lediglich in Ausnahmefällen von der hälftigen Teilung abzusehen ist, ist nicht die Ausnahme geblieben, sondern wird in mehr als 30 Prozent der Fälle praktiziert. Die Gerichtspraxis ist aus Gleichstellungssicht nicht befriedigend. Die Studie macht gewisse Vorschläge. Man kann zum Beispiel die rechtsanwendenden Behörden auf die Situation aufmerksam machen. Das ist ein eher untauglicher Versuch, denn die Gerichte neigen dazu, sämtliche Konventionen einfach zu genehmigen, weil dies weniger Arbeit gibt. Sie überprüfen praktisch höchstens die Frage der Angemessenheit der festgesetzten Unterhaltsbeiträge und die Fragen in Bezug auf die Kinder.

Wir haben in einem helvetisch untypischen Schnellzugstempo die vierjährige Trennungsfrist auf zwei Jahre gekürzt, wir haben eine parlamentarische Initiative, die die zweimonatige Überlegungsfrist streichen sollte, und jetzt geht es um eine Frage, bei der wirklich dringender Handlungsbedarf besteht. Die Kommission teilt diese Ansicht, aber man möchte dies zusammen mit anderen Fragen behandeln, was schlichtweg nicht angeht.

Mit meiner Initiative verlange ich, dass die Teilung die Regel wird, wie das eigentlich die Meinung des Gesetzgebers war. Dabei könnte man einen Verzicht nur bei kinderlosen Ehen von sehr kurzer Dauer vorsehen. Im Weiteren müsste die Regelung betreffend Artikel 124 verbessert werden, wo es um Fälle geht, bei denen bereits der Vorsorgefall für eine Partei eingetreten ist; auch dort ist die Praxis sehr unbefriedigend und sehr frauenfeindlich. Ich weiss, dass es immer Missbräuche gibt. Es gibt immer Beispiele, die gegen eine solche Regelung sprechen. Man stelle sich zum Beispiel einen reichen Rechtsanwalt vor, der eine Gütertrennung hat, und seine berufstätige Frau müsste dann ihr Freizügigkeitsguthaben teilen. Aber das könnte man über Artikel 124 ZGB regeln, dann wäre auch dieses Problem gelöst.

Ich erlaube mir jetzt auch noch zwei, drei kurze Bemerkungen zur Motion: Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass die gesamte Kommission den Handlungsbedarf im Bereich der Teilung der Freizügigkeitsleistungen bejaht. Sie ist jetzt aber nicht bereit, unseren parlamentarischen Initiativen Folge zu geben, sondern schlägt eine Motion vor, die zwei Problembereiche miteinander vermischt, nämlich zum einen den Reformbedarf im Bereich des Vorsorgeausgleichs und zum anderen die Probleme betreffend die Kinderbelange.

Ich möchte darauf hinweisen, dass die Problematik im Vorsorgebereich wesentlich schneller geregelt und an die Hand genommen werden könnte, dass die Frage betreffend die Kinderbelange aber längerer Abklärungen bedarf. Ich verweise auf die Studie aus dem Nationalen Forschungsprogramm 52, die von Professorin Andrea Büchler ausgearbeitet wird. Es liegt ein Kurzbeschrieb vor, und bereits diesem Kurzbeschrieb ist zu entnehmen, dass im Bereich Kinderbelange noch sehr viel mehr Abklärungen getroffen werden müssen.

Im Übrigen haben wir diesbezüglich bereits das Postulat Wehrli 04.3250 angenommen. Es gibt also keinen Grund, zwei Sachen miteinander zu vermischen, also Geld einerseits und Kinderbelange andererseits.

Ich bitte Sie deshalb, den parlamentarischen Initiativen Folge zu geben und die Motion abzulehnen.

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