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Müller-Hemmi Vreni · Nationalrat · 2006-03-15

Müller-Hemmi Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-03-15

Wortprotokoll

Die Schweiz hat vor zwei Jahren Bosnien-Herzegowina zum Safe Country erklärt, was erlaubt, auf Asylgesuche gar nicht erst einzutreten. Safe-Country-Kriterien sind: politische Stabilität eines Landes, Achtung der Menschenrechte, Ansicht anderer Staaten und Ansicht des Hochkommissariats für Flüchtlinge der Vereinten Nationen (UNHCR). Wenn der Bundesrat einen Safe-Country-Entscheid fällt, ist eigentlich davon auszugehen, dass er seine eigenen Grundsätze befolgt. Das Beispiel Bosnien zeigt etwas anderes.

1. Das EDA hält in seiner Länderanalyse betreffend Bosnien fest: "Es muss gesagt werden, dass die Menschenrechte noch immer nicht vollständig respektiert werden, vor allem im Hinblick auf die Minderheiten. Die Tatsache, dass die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsverbrechern trotz massiver Menschenrechtsverletzungen nicht ernsthaft genug vorangetrieben wird, bleibt eines der grössten Hindernisse für die Aussöhnung und den Friedensaufbau."

2. Seit der Einreichung der Motion hat nur Frankreich mit Entscheid von Ende Juni 2005 Bosnien neu auf der Safe-Country-Liste. Allerdings hatte Frankreich in den letzten zehn Jahren eine ausserordentlich hohe Anerkennungsquote für bosnische Flüchtlinge. Unsere Flüchtlinge wären demnach längst anerkannt.

3. Das UNHCR machte Ende September 2005 deutlich, dass Schutzbedürfnisse für Personen aus Bosnien individuell abgeklärt werden müssen und nicht aufgrund genereller Vermutungen einer angeblichen Verfolgungssicherheit ausgeschlossen werden können. Also auch das Flüchtlingshochkommissariat stellt sich gegen die Safe-Country-Zuordnung.

Wie kommt nun der Bundesrat angesichts dieser Fakten zur Aussage, man habe aufgrund einer sorgfältigen Analyse der Menschenrechtslage vor Ort die Safe-Country-Zuordnung getroffen und Entscheide sowohl anderer westeuropäischer Staaten wie auch des UNHCR mitberücksichtigt? Das ist schlicht nicht wahr, und darum ist diese Antwort genauso wenig akzeptabel wie der Safe-Country-Entscheid selbst.

Ich bin seit Kriegsende zum Teil mehrmals jährlich in Bosnien. Mir kann darum auch der Bundesrat kein X für ein U vormachen. Ich kenne die bedrückenden, elenden Situationen im heute quasi ethnisch reinen Srebrenica, Banja Luka oder Stolac. Ich bin den hoffnungslosen Menschen in den immer noch bestehenden Flüchtlingslagern im bosniakischen Gebiet persönlich begegnet. Ich weiss, wie wenig professionelle Hilfe schwersttraumatisierte Menschen, vergewaltigte Frauen und Kinder wegen fehlender Einrichtungen und Behandlungsmöglichkeiten erhalten. Die vom EDA unterstützte Institution "Vive Zene" in Tuzla, die einige Kolleginnen im letzten Sommer besucht haben, ist eine der wenigen. Ich kenne auch das trotz wiederaufgebauter mittelalterlicher Brücke immer noch zweigeteilte Mostar, kurz: Ich weiss, wie ethnisch geteilt der Staat Bosnien-Herzegowina nach wie vor ist und wie wichtig darum die EU-Strategie ist, möglichst rasch über Assoziierungsverhandlungen die Strukturen des Gesamtstaates zu festigen, damit die Republika Srpska und die Föderation Bosnien und Herzegowina, damit die Teilung in diese beiden Gebiete überwunden wird. Ich kenne also durchaus die positiven Entwicklungen in diesem kriegsversehrten Land.

Allerdings ändern diese Entwicklungen leider nichts daran, dass in der Schweiz lebende Flüchtlinge bei einer erzwungenen Rückkehr folgende Umstände erwarten: Menschenrechtsverletzungen und Übergriffe auf in der Serbischen Republik lebende bosnische Minderheiten sind gang und gäbe, die Polizei ist kein Schutz für sie. Karadzic und Mladic werden weiter als Kriegshelden verherrlicht und sind darum immer noch frei; der Tod des leider nicht verurteilten Milosevic wird dafür noch bestätigend wirken. Die Zahl der Kriegsverbrecher, gegen die bisher nicht ermittelt wurde, bleibt hoch; das Justizsystem ist nicht in der Lage, diesen Verbrechen richtig nachzugehen. Darum hält auch der Beauftragte von Kofi Annan für intern Vertriebene, Menschenrechtsexperte Walter Kälin, in seinem Bericht von letztem Dezember fest, dass die Sicherheit intern rückkehrender Flüchtlinge immer noch prekär ist.

Herr Bundesrat, warum setzt sich Ihr Amt über all diese Beurteilungen hinweg und hält an diesem humanitär nicht zu rechtfertigenden Entscheid fest? Warum sollen langjährige, gut integrierte Flüchtlinge wie die waadtländischen zurückgeschickt werden? Warum sind die etwa 2000 kriegstraumatisierten Menschen, Frauen und Kinder aus Srebrenica und dem Drina-Tal, immer noch nur vorläufig aufgenommen? Warum werden diese weiss Gott echten Flüchtlinge zehn Jahre nach Dayton nicht endlich im Sinne einer humanitären Geste von der Schweiz aufgenommen? Warum sind Sie nicht bereit, dies dem Bundesrat zu beantragen? [PAGE 242]

Setzen mindestens Sie ein humanitäres Zeichen für echte Flüchtlinge, sagen Sie Ja zur Motion!