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Baumann J. Alexander · Nationalrat · 2000-09-25

Baumann J. Alexander · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-09-25

Wortprotokoll

Die DNA ist ja keine gewöhnliche "Datei". Sie umfasst das ganze Erbgut eines Menschen. Da kann beispielsweise auch die Veranlagung für Krankheiten entschlüsselt werden. Wenn hier Missbrauch vorkommt - wenn z. B. eine solche "Datei" in die Hände von Versicherungen oder von Krankenkassen fallen würde -, ist er besonders gefährlich.

Zu meiner Frage: Hat die Regelung, die der Bundesrat getroffen hat, dies berücksichtigt? Ist z. B. geregelt, zu welchem Zeitpunkt DNA-Werte aufgenommen werden: bereits bei einem Verdächtigen oder erst bei einem rechtskräftig Verurteilten?

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