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Markwalder Bär Christa · Nationalrat · 2006-03-16

Markwalder Bär Christa · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-16

Wortprotokoll

Die Schweiz verdankt der Rotkreuzbewegung sehr viel. Das Internationale Rote Kreuz geniesst als humanitäre Organisation weltweit sehr grosse Anerkennung und leistet äusserst wichtige humanitäre Dienste. Die nationalen Hilfsgesellschaften sind denselben Werten wie das IKRK verpflichtet, nämlich der Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Einheit und Universalität. Damit diesen Grundsätzen in den einzelnen Staaten ohne Einschränkung nachgelebt werden kann, muss das Schutzzeichen der nationalen Hilfsgesellschaften eine effektive Wirkung entfalten können.

Die Geschichte hat gezeigt, dass Feldlazarette, Verbandsplätze und Krankenposten vor militärischen Angriffen ungenügend geschützt waren. Deshalb einigten sich die Vertragsstaaten im Jahr 1864 erstmals darauf, diese Einrichtungen und das dort arbeitende Personal mit einem Zeichen zu schützen. Zu Ehren der Schweiz und ihres Staatsbürgers Henry Dunant war dies ein rotes Kreuz auf weissem Grund. Die Türkei erklärte aber bereits 1876, den Roten Halbmond als Schutzzeichen zu verwenden. 1924 erklärte schliesslich der Iran, fortan einen roten Löwen mit roter Sonne als Schutzzeichen zu gebrauchen. Dieses wird jedoch seit 1980 nicht mehr verwendet.

Aufgrund der möglichen religiösen Konnotation des Roten Kreuzes mit dem Christentum und des Roten Halbmondes mit dem Islam wurde die Forderung nach einem neuen Schutzzeichen wiederholt aufgebracht. Der Rote Davidstern der israelischen Hilfsgesellschaft Magen David Adom wurde bereits vor der israelischen Staatsgründung verwendet und kann auch nach der Genehmigung des Dritten Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen von 1949 weiterhin angewendet werden. Mit dem Zusatzprotokoll wird ein neues Schutzzeichen der Rotkreuzbewegung, der sogenannte Rote Kristall, geschaffen. Dieses neue Schutzzeichen ermöglicht beispielsweise die Aufnahme der nationalen Hilfsgesellschaften von Israel und Eritrea in die Rotkreuzbewegung, denn dieser Aufnahme standen bis anhin formelle Gründe aufgrund von deren Verwendung von Schutzzeichen entgegen.

Die FDP-Fraktion unterstützt mit Nachdruck die Genehmigung des Dritten Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen von 1949 und dessen Umsetzung in der eidgenössischen Gesetzgebung. Die diplomatische Konferenz vom letzten Dezember hat nach jahrelangem Ringen endlich ein positives Resultat bezüglich der Verwendung eines neuen Schutzzeichens gebracht. Der einzige Schönheitsfehler an dieser Konferenz war, er wurde bereits erwähnt, dass sich der im Jahr 2000 abzeichnende Konsens nicht aufrechterhalten liess, sondern eine Abstimmung erforderlich war. Nichtsdestotrotz ist es heute an uns, ein positives Signal der Schweiz für ein drittes Schutzzeichen in die Welt zu senden, denn als Depositarstaat der Genfer Konventionen steht nicht nur unsere Regierung, sondern stehen auch wir als Parlament in einer besonderen Pflicht.

Der Nichteintretensantrag der SVP-Fraktion ist mit aller Vehemenz abzulehnen. Er gefährdet das Ansehen der Schweiz als Depositarstaat der Genfer Konventionen und trägt nicht zu einer konstruktiven Lösung in dieser Frage bei. Herr Schlüer hat den Nichteintretensantrag insbesondere damit begründet, dass das Schweizerkreuz vor allem die Neutralität verkörpere. Als Historiker sollte er wissen, dass das Schweizerkreuz eine religiöse Konnotation mit dem Christentum hat und deshalb von anderen Staaten nicht als neutral betrachtet wird.

Die FDP-Fraktion beantragt Ihnen, das neue Schutzzeichen mittels Genehmigung des Dritten Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen gutzuheissen und die Gesetzesanpassungen anzunehmen. Nur mit einem deutlichen Ja zu dieser Vorlage sichern wir die Glaubwürdigkeit der Schweiz als Depositarstaat der Genfer Konventionen.