Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2006-03-21
Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-21
Wortprotokoll
Die Minderheit Meyer Thérèse will mit Artikel 3d, dass die IV-Stelle eine interdisziplinäre Beratung organisiert, um bereits im Stadium der Früherfassung eine gesamtheitliche Begleitung der versicherten Person zu ermöglichen. Diese Forderung kann Sinn machen, aber sie soll nicht so verbindlich formuliert werden. Diese Gesetzesbestimmung ist daher aus unserer Sicht nicht nötig und auch überflüssig. Die IV-Stelle wird beim Eingang einer Meldung für die Früherfassung eine interdisziplinäre Beratung durchführen, wenn sie dies für nötig erachtet. Aber gerade in diesem Stadium der Früherfassung müssen die Verfahren auch speditiv und schnell abgewickelt werden können. In der Regel braucht es im Stadium der Früherfassung keine interdisziplinäre Beratung. Wenn die IV-Stelle diese trotzdem als sinnvoll erachtet, kann sie diese Beratung interdisziplinär durchführen. Aber die verbindliche Form hier im Gesetz festzuschreiben macht aus unserer Sicht wenig Sinn und ist nicht nötig.
Wir bitten Sie daher, den Antrag der Minderheit Meyer Thérèse abzulehnen.