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preparatory:AB 63740

Wehrli Reto · Nationalrat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-21

Wortprotokoll

Die Kommissionsmehrheit verlangt, Absatz 4 zu streichen. Warum? Man muss sehen, in welchem Stadium wir uns hier befinden. Es geht um Früherfassung. Dementsprechend sagt Absatz 1, dass die IV-Stelle den Betroffenen über die erfolgte Meldung zu informieren hat. Absatz 2 besagt, dass die IV-Stelle beurteilt, ob Massnahmen angezeigt sind, und Absatz 3 besagt, dass die IV-Stelle den Versicherten auffordert, die nötigen Angaben zu machen bzw. die zuständigen Stellen zu ermächtigen, Auskünfte für die Abklärungen im Rahmen der Früherfassung zu erteilen.

Falls nun der Versicherte die notwendigen Auskünfte verweigert, sollte nach der Minderheit I sowie nach dem Bundesrat Absatz 4 zum Zuge kommen. Ein Arzt der IV kann beim behandelnden Arzt die Auskünfte einholen. Das ist nach Ansicht der Mehrheit falsch, Absatz 4 ist systemwidrig. Es geht hier nämlich um die Frage, ob die entsprechende Person überhaupt bereit ist mitzumachen. Es geht um Früherfassung und Eingliederung. Dazu braucht es keinen Arzt, der nach medizinischen Gesichtspunkten eine Prognose abgibt. Absatz 4 ist unnötig, verlängert nur das Verfahren und macht es unnötigerweise komplizierter. Es braucht keine Ärzte, wenn der Versicherte nicht kooperiert - so weit zur Minderheit I.

Zur Minderheit II: Die Minderheit II verlangt eine Rentenkürzung während der ersten beiden Jahre, falls die versicherte Person die Ermächtigung für alle notwendigen Auskünfte verweigert. Auch diese Forderung ist systemwidrig, denn zu diesem Zeitpunkt, d. h. zum Zeitpunkt der Früherfassung, geht es ja gar noch nicht um die IV-Rente. Es wird bloss abgeklärt, mit welchen Massnahmen die betroffene Person wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden kann. Es werden bei der Minderheit II also zwei Elemente vermischt, nämlich die Früherkennung und der Rentenerhalt. Deshalb kann auch nicht mit einer Sanktion gedroht werden, die aus zeitlogischen Gründen vielleicht gar nie erlassen werden kann. Somit ist auch der Antrag der Minderheit II nach Ansicht der Kommissionsmehrheit abzulehnen.

Sie empfiehlt Ihnen, Absatz 4 ersatzlos zu streichen.