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AB 63768

Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2006-03-21

Wortprotokoll

Wenn Integration nicht zum leeren Schlagwort werden soll, dann muss die Integration primär im ersten Arbeitsmarkt erfolgen. Nur so werden die Arbeitgeber in die Pflicht genommen. Deshalb beantrage ich Ihnen im Namen der Minderheit, in Artikel 14a Absatz 2 explizit zu erwähnen, dass die Integrationsmassnahmen im ersten Arbeitsmarkt zu erfolgen haben.

Wenn eine Integration erfolgreich sein soll, muss sie am Arbeitsplatz stattfinden. Im Entwurf des Bundesrates ist vorgesehen, dass die Integration vor allem in Werkstätten und beruflichen Eingliederungsstätten durchgeführt werden soll. Dagegen ist im Prinzip nichts einzuwenden, aber diese Eingliederung muss für die Leute geeignet sein. Für viele Leute ist es eben besser, wenn die Integration am Arbeitsplatz erfolgt. Wir müssen von Fall zu Fall entscheiden, was die beste Lösung für die betroffene Person ist. Aber Integration kann eigentlich nur erfolgreich sein, wenn sie im ersten Arbeitsmarkt stattfindet. Die Begleitung im Arbeitsmarkt kann dann durch verschiedene Stellen erfolgen, durch die Sozialdienste einer Firma oder durch Branchenverbände.

Wenn die Integration nur in Werk- und Eingliederungsstätten durchgeführt wird, besteht auch die Gefahr, dass dann Plätze für Leute, die wirklich auf eine Eingliederung in Werk- und Eingliederungsstätten angewiesen sind, nicht zur Verfügung stehen.

Deshalb bitte ich Sie, im Sinne der besten Integration für die einzelnen Personen meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.