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Gutzwiller Felix · Nationalrat · 2006-03-21

Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-21

Wortprotokoll

Es wurde jetzt von beiden Seiten argumentativ schon sehr viel auf den Tisch des Hauses gelegt, sodass ich mich eigentlich kurz fassen und das Ganze in wenigen Punkten zusammenfassen kann. Selbstverständlich geht es bei der IV-Gesetzgebung nicht nur darum, die entsprechenden Massnahmen für die Integration bereitzuhalten, sondern auch darum, in der Wirtschaft ein Verständnis dafür zu erzeugen, dass die Integration behinderter Menschen wichtig ist. Die Wirtschaft ist sich dessen auch bewusst. Selbstverständlich gibt es verschiedenste Bemühungen, die darauf zielen, dies zu tun: Pilotprojekte, Job-Coachings und freiwillige Alternativen, die ich hier nicht aufzuzählen brauche.

Die Frage ist nun: Ist es unter der Optik der Integration der Behinderten besser, wenn man hier eine Zwangsquote, wie in den Artikeln 18c und 71a vorgesehen, einführt? Wir sind klar der Meinung, dass eine solche Zwangsquote die Situation der Integration in der Wirtschaft nicht etwa verbessert, sondern sie kann sie potenziell auch verschlechtern. Ich will dies erläutern:

Erstens: Es gibt sozusagen einen technischen Grund. Die Frage ist nämlich: Was ist der Anknüpfungspunkt für die Bestimmung dieser Quote? Es ist anzunehmen, dass in beiden Formulierungen die Gewährung der Rente für das Erfüllen der entsprechenden Quote massgebend ist. Das könnte dazu führen, dass der Druck auf die Rente eher noch zunimmt. Damit würde also gerade das Gegenteil dessen erreicht, was man mit der Vorlage insgesamt möchte, nämlich die Menschen mit Problemen sehr frühzeitig zu erfassen und sie sehr frühzeitig zu reintegrieren, um damit etwas Druck von der Berentung wegzunehmen. Ich glaube, hier gibt es [PAGE 363] ein Potenzial für einen kontraproduktiven Effekt mit Druck in Richtung mehr Rente. Das wollen wir sicher nicht.

Der zweite Punkt, der angeführt werden kann - er wurde auch angetönt -, ist die Tatsache, dass auch deshalb Zwangsmassnahmen abzulehnen sind, weil sie gegenüber den Arbeitgebern nicht wirklich funktionieren. Sie bereiten nicht das Terrain vor, das Sie haben müssen, um mit freiwilligen Massnahmen eine möglichst optimale und gut adaptierte Position der Wirtschaft zu erreichen. Die Beispiele aus dem Ausland wurden zitiert. Ich brauche sie nicht zu vertiefen. Deutschland, England und die Niederlande etwa steigen aus solchen Zwangsmassnahmen aus. Natürlich wurde in diesem Saal argumentiert, dies sei so, weil keine Sanktionen damit verbunden waren. Ich glaube aber, dass der Weg, den diese Länder nehmen, klar zeigt, dass es keiner der verstärkten Sanktionen ist, sondern sie planen einen Ausstieg aus diesem kontraproduktiven Quotensystem und gehen damit zu einer Freiwilligkeit und zu einer Motivation der Arbeitgebenden über, wie wir das ebenfalls möchten.

Zudem könnte man auch anführen, dass die Integrationsquote in der Schweiz eher höher ist, als ausländische Beispiele zeigen, da die Wirtschaft dies freiwillig tut. Es ist also keinesfalls so, dass man argumentieren kann, dort, wo Zwangsquoten seien, sei es besser bestellt und gebe es eine höhere Quote der Reintegration als dort, wo man auf Freiwilligkeit setze.

Alles zusammengefasst: Integration ist wichtig, die Wirtschaft hat ihre Rolle zu spielen. Zwangsquotensysteme dagegen haben das Potenzial, auch und sogar kontraproduktiv zu wirken, den Druck auf mehr Renten zu verstärken. Zwangsmassnahmen haben sich auch im Ausland nicht bewährt. Dort ist eine Trendumkehr auszumachen. Die Schweiz steht mit einem Freiwilligensystem international nicht sehr schlecht da. Sie kann sich verbessern. Dieses wird aber über freiwillige Motivation der Wirtschaft eher geschehen als über diese beiden Artikel 18c und 71a mit Zwangsmassnahmen.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der FDP-Fraktion, die Minderheitsanträge abzulehnen.