Weigelt Peter · Nationalrat · 2006-03-21
Weigelt Peter · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-21
Wortprotokoll
Nachdem sich die Einigungskonferenz heute Morgen zum zweiten Mal getroffen hat, können wir Ihnen einen Einigungsantrag unterbreiten, der das Konzept des Nationalrates aufnimmt, im Sinne eines Kompromisses jedoch die Frist für die Gewährung des Zugangs zum vollständig entbündelten schnellen Bitstrom von zwei auf vier Jahre ausweitet.
Erlauben Sie mir noch einige ergänzende Bemerkungen zur anstehenden vierten und letzten Beratung des Fernmeldegesetzes in unserem Rat: Während rund drei Jahren haben wir uns mit der Revision des Fernmeldegesetzes auseinander gesetzt. Wesentliche Punkte konnten rasch bereinigt werden, insbesondere dringende Klärungen bezüglich Konsumentenschutz und Mehrwertdiensten fanden breite Zustimmung. Bezüglich der Art und Form der Öffnung der letzten Meile standen sich die Mehrheiten der beiden Räte jedoch bis heute Morgen mit unterschiedlichen Konzepten gegenüber. Interessant ist der Hinweis, dass sich dabei beide Ratsmehrheiten demselben Ziel verpflichtet hatten, nämlich einer möglichst raschen und breiten Versorgung der Fläche, also auch der Randregionen, mit schnellem Bitstrom; allein der Weg zu diesem Ziel wurde völlig unterschiedlich interpretiert. Die Zukunft wird weisen, welches der beste Weg zum gemeinsam angestrebten Ziel ist. Mit der Ausweitung der Frist für die Gewährung des Zugangs zum vollständig entbündelten schnellen Bitstrom von zwei auf vier Jahre legen wir den beiden Räten einen Einigungsantrag vor, der die beiden Konzepte so eng wie möglich miteinander verknüpft, ohne dabei das gemeinsame Ziel der schweizweiten Versorgung mit Breitbandanschlüssen aus den Augen zu verlieren.
Die einstimmige Verabschiedung dieses Kompromisses in der Einigungskonferenz setzt ein deutliches Signal, ein Signal, auf das die ganze Telekombranche seit langem gewartet hat, denn allseits wird Rechtssicherheit gefordert, da Rechtssicherheit gerade in einem sich dynamisch entwickelnden Markt von zentraler Bedeutung ist. Mit unserer über dreijährigen Beratung haben wir die sensible Zeitspanne der Ungewissheit in den Märkten doch sehr strapaziert, einem positiven Abschluss unserer heutigen Beratungen kommt daher grosse Bedeutung zu.
Der Vollständigkeit halber nehme ich auch noch kurz Stellung zu den zwei weiteren Differenzen, die im Rahmen der Einigungskonferenz bereinigt wurden. Es handelt sich dabei um Artikel 11 Absatz 2 und Absatz 2bis. Der sogenannte Flexibilisierungsartikel, Artikel 11 Absatz 2, hätte es der Bundesversammlung - also uns - ermöglicht, aufgrund technischer und wirtschaftlicher Entwicklungen das Regime der Zugangsformen mittels Verordnung zu ändern. Da, wie bereits ausgeführt, dem Thema Rechtssicherheit in der investitionsintensiven Telekombranche grösste Bedeutung zukommt, entschied die Einigungskonferenz, diesen Artikel 11 Absatz 2 ersatzlos zu streichen. Der einstimmige Entscheid auf Streichung von Artikel 11 Absatz 2bis kann als direkte Konsequenz aus dem Entscheid zu Absatz 1, der Verlängerung des Bitstromzugangs auf vier Jahre, interpretiert werden.
Wir haben nun die Möglichkeit, eine sehr lange und teilweise blockierte Beratung eines für den Standort Schweiz sehr wichtigen Gesetzes zu einem einvernehmlichen Ende zu führen. Ich rufe Sie daher auf, dem Antrag der Einigungskonferenz zuzustimmen und damit sicherzustellen, dass sich die für unser Land bedeutende Telekombranche auf berechenbare und zukunftsfähige politische Rahmenbedingungen abstützen kann.
In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Antrag der Einigungskonferenz zu folgen.