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AB 63819

Humbel Näf Ruth · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-22

Wortprotokoll

In Artikel 57 werden die Aufgaben und Zuständigkeiten der IV-Stellen definiert. Im Namen der Kommissionsminderheit beantrage ich Ihnen, einen neuen Absatz einzuführen, der den IV-Stellen explizit den Auftrag gibt, bei Verdacht auf Versicherungsmissbrauch alle notwendigen Abklärungen durchzuführen oder anzuordnen, und der ihnen erlaubt, dazu Spezialisten beizuziehen.

Ich möchte einleitend festhalten, dass die grosse Mehrheit der IV-Bezügerinnen und -Bezüger zu Recht Anspruch auf diesen Einkommensersatz erhebt. Es gibt aber eine kleine Minderheit, welche missbräuchlich von einem Leistungsbezug profitiert. Für diese wenigen Fälle und zum Schutz der grossen Mehrheit der IV-Rentnerinnen und IV-Rentner braucht es im Gesetz eine Bestimmung zur Missbrauchsbekämpfung. Die wenigen Missbrauchsfälle belasten das Image der IV bei der Bevölkerung und in der Öffentlichkeit. Wir müssen dafür sorgen, dass die Bevölkerung wieder Vertrauen in den Vollzug der IV hat. Wir brauchen das Vertrauen der Bevölkerung auch deshalb, weil wir die IV letztlich nur mit Mehreinnahmen werden sanieren können, und dazu braucht es die Zustimmung der Bevölkerung.

Wie die Kommission von der Verwaltung informiert worden ist, haben die Versicherer wie auch die Suva weiter gehende Mittel zur Verfügung als die IV, wenn es darum geht, Missbräuche zu ahnden. Die Suva soll beispielsweise Überwachungen durchführen können; es sind wenige Fälle, nämlich ein bis drei Fälle pro Jahr. Bei der IV ist diese Möglichkeit nicht vorgesehen. Ich will nicht einem Überwachungsstaat oder einer verdeckten Abklärung das Wort reden. In Einzelfällen kann es aber hilfreich sein, wenn solche Instrumente eingesetzt werden können, beispielsweise wenn Schwarzarbeit vermutet wird oder wenn die Zeit von der betroffenen Person in einer Art und Weise genutzt wird, welche an der gesundheitlichen Beeinträchtigung zweifeln lässt. Die IV-Stellen sollen für ihre Abklärungen Spezialisten beiziehen können.

An der Kommissionssitzung wurde von der Verwaltung ausgeführt, dass die IV-Stellen genügend Instrumente für die Missbrauchsbekämpfung zur Verfügung hätten. Diese Argumentation vermochte nicht ganz zu überzeugen. Das Vorhandensein dieser Instrumente scheint in den vergangenen Jahren auf jeden Fall nicht allen IV-Stellen gleichermassen bewusst gewesen zu sein. Es entspricht denn auch dem Anliegen einzelner IV-Stellen, dass eine explizite Regelung für die Missbrauchsbekämpfung in das Gesetz aufgenommen wird.

Im Namen der Kommissionsminderheit bitte ich Sie, diesen Antrag zu unterstützen.