AB 63856
Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2006-03-22
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen mit dieser Minderheit, dass man den betroffenen Personen ausserordentliche Renten auch bei einer Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland weiter im bisherigen Umfang ausrichtet. Der Export der ausserordentlichen Renten ist sowohl aus Sicht der betroffenen Rentnerinnen und Rentner als auch mit Blick auf die finanzielle Belastung unseres Sozialversicherungssystems anzustreben.
Worum geht es hier? Eine ausserordentliche Rente bekommt heute, wer seit Geburt oder früh behindert ist. Diese Leute sind also schon zu einem Zeitpunkt behindert, bis zu dem sie die für den Bezug einer ordentlichen Rente nötige Mindestbeitragsdauer nicht erfüllt haben können. Meistens handelt es sich um schwerbehinderte Leute. Damit Sie eine Vorstellung von der Höhe haben: Diese Rente beträgt heute in etwa 1400 Franken pro Monat. Diese Menschen sind nun [PAGE 389] gezwungen, ihren Wohnsitz zeitlebens in der Schweiz zu belassen, wenn sie nicht riskieren wollen, ihre Rente zu verlieren. Aber es ist doch auch legitim, dass sie sich wünschen, ins Ausland zu ziehen, wo z. B. ihre Familie ist, oder dass sie sich wünschen, in ein Land zu ziehen, dessen Klima ihrem Gesundheitszustand mehr entspricht. Gerade in einer Zeit, in der die internationale Mobilität immer mehr zunimmt, macht eine Bestimmung, die Rentner und Rentnerinnen dazu zwingt, in der Schweiz zu bleiben, keinen Sinn.
Sie macht aber auch mit Blick auf die finanzielle Lage unserer Sozialversicherungen keinen Sinn: Das faktische Exportverbot, das bei den ausserordentlichen Renten heute gilt, kann sich auch negativ auf das schweizerische Sozialversicherungssystem auswirken, denn die betroffenen Personen erhalten heute häufig nicht nur eine solche ausserordentliche Rente, sondern sie beziehen auch Ergänzungsleistungen. Ein Teil dieser Personen wohnt in Wohnheimen, welche auch über die IV und über die Kantone finanziert werden. Wenn nun diese Leute den Wunsch haben, ins Ausland zu ziehen, fallen die Kosten für die Ergänzungsleistungen und die Kosten für die Wohnheime weg. In diesem Sinn macht mein Antrag, der vorsieht, dass man Leuten, die ins Ausland ziehen, die ausserordentlichen Renten gleichwohl bezahlt, auch aus Sicht der Finanzen Sinn.
Ich bitte Sie deshalb, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.