AB 63877
Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-22
Wortprotokoll
In der Tat handelt es sich hier um einen sehr wichtigen Artikel. Um dies zu würdigen, muss man vielleicht in Erinnerung rufen, dass wir hier ja sozusagen in einem zweiten Feld sind, nach dem ersten wichtigen Feld der Eingliederung; erst danach geht es um die Rente. In diesem ersten wichtigen Feld - ich muss das mit Blick auf gewisse Voten hier noch einmal in Erinnerung rufen - wird ja in dieser Revision ein eigentlicher Paradigmenwechsel angestrebt. Man möchte der Eingliederung - und zwar der frühen Eingliederung - endlich zum Durchbruch verhelfen. Erst dann kommt die Frage der Rente. Damit sollen alle Beteiligten, vor allem die möglichen Langzeitkranken, die hier angesprochen sind, eine neue Philosophie entwickeln. Sie sollen sich nämlich nicht primär überlegen, wie sie nachweisen müssen, was sie alles nicht tun können, damit sie eine Rente erhalten. Das Ganze soll vielmehr umgedreht werden zur Frage hin, was man alles noch für die Eingliederung tun kann. Es geht also weg von einer Defizitorientierung hin zu einer Ressourcenorientierung, wie man das heute nennt. Ich sage es noch einmal: Im Vordergrund steht nicht der Nachweis von Defiziten, damit daraus eine Rente resultiert, sondern der Nachweis von Restmöglichkeiten, damit die Eingliederung möglichst optimal ist. Das ist der Grundgedanke dieser ganzen Reform. Erst wenn die Ressourcen ausgeschöpft sind und nicht mehr weiter gefördert werden können, geht es sekundär um die Rentenfrage.
Wenn man Artikel 28 ansieht, merkt man, dass die vorhandenen Ängste übertrieben sind. Die Kommission hat ja diesen Ängsten Rechnung getragen, indem das Wort "voraussichtlich" gestrichen wurde. In der Tat ist der Begriff "voraussichtlich .... wiederherstellen" schwierig zu interpretieren. Dieser Begriff führt bei Langzeitkranken - es wurden etwa Krebskranke und MS-Kranke erwähnt - zu Ängsten, weil bei ihnen theoretisch davon ausgegangen werden könnte, es gebe, z. B. bei Therapiedurchbrüchen, immer noch eine Heilungschance, sodass dann mit Hinweis auf den Begriff "voraussichtlich" eine Berentung ständig hinausgeschoben würde.
Unter Rücksichtnahme auf diese Ängste hat die Kommissionsmehrheit den Begriff "voraussichtlich" gestrichen, er entfällt, er steht nicht mehr in der Version der Mehrheit, die jetzt eine klare Voraussetzung für die Berentung definiert. Diese Version wird ganz sicher nicht dazu führen - man muss das hier klar festhalten, Frau Bruderer hat den Brief der Krebsliga Schweiz erwähnt -, dass etwa Krebskranke oder andere Kranke diskriminiert werden oder gar, wie das geschrieben stand, in die Sozialhilfe abgeschoben werden. Es gibt vielmehr ein normales, klares Rentenverfahren, das - ich sage es noch einmal - erst dann greift, wenn sicher ist, dass die Nutzung vorhandener Restressourcen für die Eingliederung nicht mehr funktioniert.
Dieser Paradigmenwechsel steht im Vordergrund. Vor diesem Hintergrund kann Artikel 28 in der Form des Mehrheitsantrages sicher zugestimmt werden, ohne dass Ängste geschürt werden; ich betone es noch einmal. Wenn ich es richtig verstehe, ist es ja auch so, dass die Behindertenorganisationen diesen Hintergrund durchaus verstehen, auch wenn sie vielleicht nicht begeistert sind.
In dieser Optik und in der Optik der Gesamtrevision beantrage ich Ihnen also, bei Artikel 28 der Mehrheit zuzustimmen. Die Ängste sind unbegründet. Dieser neue Artikel fügt sich genau in die Grundänderung ein, die wir mit dieser IV-Revision vorhaben.