Wehrli Reto · Nationalrat · 2006-03-22
Wehrli Reto · Nationalrat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-22
Wortprotokoll
Die Kommissionsminderheit möchte das privatrechtliche Arbeitsvertragsrecht abändern. Neu soll der Kündigungsschutz ausgedehnt werden und die Kündigungsfrist an die Dauer der Lohnfortzahlung gekoppelt werden. Die Kommissionsmehrheit lehnt diesen Antrag ab. Warum? Es gibt zwei Aspekte.
1. Ein rechtlicher Aspekt: Der Minderheitsantrag vermischt die Sperrfrist und die Lohnfortzahlung und führt zu folgenden problematischen Ergebnissen: Die Sperrfrist orientiert sich neu an den schweizweit unterschiedlich gehandhabten Lohnfortzahlungspflichten bzw. -skalen, die da gelten bzw. in Kommentaren aufgezählt werden. Die neue Norm steht in Ergänzung zur heutigen Kündigungsschutzbestimmung bei Krankheit und Unfall in Artikel 336c Absatz 1 Litera b des Obligationenrechtes, weicht aber dennoch davon ab. Die Kündigungsfrist wird zudem von den nicht gesetzlich, sondern einzig vertraglich geregelten Taggeldversicherungsbestimmungen abhängig gemacht, und indirekt wird somit eine prämienbefreite Taggeldversicherung als Standard eingeführt.
2. Ein politischer Aspekt: Es ist verständlich, dass der Antrag von Herrn Rechsteiner Paul vorgebracht wird. Er hätte fast in jedem Gesetz Platz; dafür ist wirklich Verständnis aufzubringen. Aber auch aus politischen Gründen will man dies weder hier noch sonst wo gutheissen.
Stimmen Sie deshalb mit der Kommissionsmehrheit.