AB 64033
Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-22
Wortprotokoll
Hier geht es nicht um "schwerwiegende" Entscheide. Die Minderheit Humbel Näf fordert: "Bei Verdacht auf Versicherungsmissbrauch können die IV-Stellen alle notwendigen Abklärungen durchführen oder anordnen. Sie können dazu Spezialisten beiziehen." Die Kommission will bei Artikel 59 Absatz 5 neu hinzufügen - Sie sehen das auf der nächsten Seite der Fahne unten -: "Zur Bekämpfung des ungerechtfertigten Leistungsbezugs können die IV-Stellen Spezialisten beiziehen." Im einen Fall hat man den Verdacht auf Missbrauch; man kann nur reagieren und Spezialisten beiziehen, wenn man einen Verdacht hat. Im anderen Fall kann man auch schon zukunftsgerichtet Spezialisten beiziehen, wenn man gewisse Entwicklungen sieht, bei denen ungerechtfertigt Leistungen beansprucht werden könnten. Aber eben: Spezifisch noch einmal "Missbrauch" zu erwähnen, das tönt einfach für diese Minderheit besser. Im Grunde genommen meinen aber alle dasselbe.
Die FDP-Fraktion wird dem Kommissionsantrag zu Artikel 59 Absatz 5 zustimmen, weil dieser globaler gefasst und nicht nur retrospektiv - wenn man einen Verdacht hat - ausgerichtet ist, sondern auch zukunftsgerichtet Entwicklungen bekämpft, die ungerechtfertigte Leistungsbezüge auslösen könnten. Deshalb ist diese Version die umfassendere. Sie haben das Wort "Missbrauch" nicht mehr, das halt gut tönt. Aber im Grunde wollen beide dasselbe.
Ich bitte Sie, hier die Mehrheit zu unterstützen. Dem Anliegen werden Sie dann auf der nächsten Seite bei Artikel 59 Absatz 5 gerecht.