Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2006-03-23
Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2006-03-23
Wortprotokoll
Seilbahnen sollen schweizweit für Menschen sicher sein, sie sollen umweltverträglich, raumplanungsgerecht sowie wettbewerbsfähig gebaut und betrieben werden. Dies strebt der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf an. Die EVP/EDU-Fraktion freut sich in vierfacher Hinsicht über die Botschaft:
1. Wir finden es richtig, dass der Bundesrat die dem Bund mit der neuen Verfassung eingeräumte Gesetzgebungskompetenz wahrnimmt und einen Gesetzentwurf vorlegt.
2. Wir begrüssen beim Gesetzentwurf die Zielsetzung, den ganzen Bereich des Seilbahnwesens in der Schweiz zu vereinheitlichen.
3. Besonders erfreut sind wir darüber, dass die bisher recht umständlichen Verfahren für den Bau und den Betrieb von Seilbahnen gestrafft und vereinfacht werden sollen. So sollen die Konzessionierung, die Baubewilligung und die Betriebsbewilligung, allenfalls auch noch spezialrechtliche - beispielsweise umweltrechtliche - Bewilligungen nicht mehr in getrennten, sondern in einem einzigen Verfahren behandelt werden. Das spart mit Sicherheit Zeit, das spart aufseiten der Seilbahnbetreiber Kosten, und aufseiten der Prüf- und Bewilligungsinstanzen sparen wir ebenfalls, nämlich den Koordinationsaufwand und damit auch wieder Arbeitszeit und Kosten.
4. Wir stellen mit Befriedigung fest, dass nach dem Entwurf des Bundesrates der Sicherheit ein sehr hoher, ein zentraler Stellenwert eingeräumt wird und die gestrafften Bewilligungs- und Kontrollverfahren nicht dazu führen, dass sie an Qualität gegenüber den heutigen Kontrollen und der heutigen Sicherheitsaufsicht Einbussen erleiden würden - im Gegenteil.
Am guten Gesetzentwurf des Bundesrates hat der Ständerat als Erstrat noch ein paar wenige Retouchen angebracht. Den meisten dieser Retouchen können wir zustimmen. Verdienstvoll ist - das möchte ich hervorheben -, dass der Ständerat im Zweckartikel nicht nur die Sicherheit und die Umweltverträglichkeit der Seilbahnen postuliert, sondern auch die Anforderung formuliert, dass die Seilbahnen raumplanungsgerecht sein müssen.
Der aus unserer Sicht wohl wichtigste Diskussionspunkt wird die Frage sein, wer in den Bewilligungsverfahren die sicherheitsrelevanten Aspekte beurteilt und dafür die letzte Verantwortung tragen muss. Wir werden mit dem Bundesrat und mit der Kommissionsmehrheit ganz entschieden dafür eintreten, dass diese entscheidende Verantwortung bei der Behörde liegen soll und nicht an eine sogenannt akkreditierte private Kontrollstelle ausgelagert werden kann. Denn die Sicherheit ist ja das zentrale Element dieser Vorlage. Deshalb muss auch der Entscheid, ob die entsprechenden Anforderungen an die Sicherheit erfüllt sind, endgültig von der Behörde und eben nicht von einer akkreditierten privaten Kontrollstelle gefällt und auch verantwortet werden. Als Entscheidgrundlagen dienen dabei Sicherheitsgutachten, die nach der nützlichen Ergänzung durch den Ständerat nun von unabhängiger Seite zu erarbeiten sind. Zu den übrigen Detailfragen werden wir in der Detailberatung Stellung nehmen.
Zunächst aber empfehlen wir Ihnen, auf die Vorlage einzutreten.