Lexipedia

Ogi Adolf · Bundesrat · 2000-09-25

Ogi Adolf · Bundesrat · Bern · 2000-09-25

Wortprotokoll

Im Rahmen der Teilnahme an der Partnerschaft für den Frieden ist von der Schweiz nur ein einziges Dokument unterzeichnet worden, nämlich das PfP-Rahmendokument. Es ist vom damaligen Vorsteher des EDA, Bundesrat Flavio Cotti, und vom Nato-Generalsekretär am 11. Dezember 1996 in Brüssel unterzeichnet worden.

Der "Planning and Review Process" (Parp) findet im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden statt. Am 21. Oktober 1998 hat der Bundesrat die Teilnahme an Parp beschlossen. Die Tätigkeiten der Armee im Rahmen von Parp sind Bestandteil des Jahresberichtes des Bundesrates an das Parlament.

Nun zu den Fragen:

1. Die Teilnahme an Parp begründet für die Schweiz keinerlei völkerrechtlich verbindliche Verpflichtung. Hingegen ist Parp ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Schweizer Armee. Dies kommt allen Teilaufträgen zugute.

2. Da es sich nicht um einen Vertrag handelt, ist eine Vertragsverletzung nicht möglich, und es stellt sich auch nicht die Frage möglicher Sanktionen.

3. Bei Parp handelt es sich nicht um einen Vertrag und erst recht nicht um einen geheimen Vertrag. Zudem hat die Schweiz, wie zahlreiche andere Staaten auch, der Nato gestattet, die entsprechenden Informationen und Unterlagen allen interessierten Staaten des Euroatlantischen Partnerschaftsrates frei zugänglich zu machen.

4. Die Schweiz hat nicht die Absicht - ich wiederhole: nicht die Absicht -, der Nato beizutreten. Sie hat dies bereits im Präsentationsdokument zu PfP vom 11. Dezember 1996 dargelegt. Was in zehn, zwanzig Jahren sein wird, kann niemand voraussagen.

5. Die angesprochenen 33 Parp-Ziele sind nicht geheim. Das Parlament wird im Rahmen des PfP-Jahresberichtes des Bundesrates regelmässig auch vollumfänglich über Parp informiert.