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Stahl Jürg · Nationalrat · 2006-03-23

Stahl Jürg · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-23

Wortprotokoll

Ich störe diese präsidiale Runde hier vorne jetzt tatsächlich. Ich möchte zuerst meine Interessenbindung offen legen: Ich bin Mitglied der Geschäftsleitung einer der grössten Krankenversicherungen der Schweiz. Ich beantrage Ihnen aus verschiedenen Gründen, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

Der erste Grund ist tatsächlich ein grundsätzlicher: Ich bin der Meinung, dass es nicht an der Kommission liegt, zu beurteilen, ob die Aufnahme der Geburtshäuser ins KVG eine Mengenausweitung ist oder nicht. Denn eine Neuaufnahme ins KVG hat eine Mengenausweitung zur Folge.

Ich betrachte den Zustand der Krankenversicherungsgesetzgebung in der Schweiz in einem Gesamtzusammenhang. Wir sind an einem Punkt angelangt, wo wir seit der Einführung des KVG eigentlich nur Leistungen dazugenommen, nur die Prämien erhöht und uns kein Konzept zurechtgelegt haben, wie wir diese Kostenentwicklung in den Griff bekommen können. Darum wehre ich mich gegen eine Ausweitung. Es ist in unserer Verantwortung, zuerst die laufende KVG-Revision abzuschliessen und dann wieder über die möglichen Ausweitungen oder die Ausgestaltung des Grundleistungskatalogs generell zu diskutieren.

Ich darf aber auch vorausschicken - das meine ich ganz ehrlich -, dass die Arbeit, die in Geburtshäusern geleistet wird, eine qualitativ gute Arbeit ist, dass es ein Nischenangebot ist, das tatsächlich auch genutzt wird; das wissen wir. Aus meiner Sicht dürfen aber die Qualität und die Wertschätzung einer Arbeit nicht unbedingt davon abhängig gemacht werden, ob sie von der Krankenversicherung bezahlt wird oder nicht. Wir müssen uns im Klaren sein: Jede Geburt, jede Behandlung, jede Hebammenleistung in einem Geburtshaus wird ebenso wie bei der Hausgeburt, wie bei der Geburt in einem Spital bezahlt. Wir sprechen also ausschliesslich über die Hotellerieleistung. Da geht mein Minderheitsantrag sicher in die richtige Richtung.

Das Risiko - es ist von der Kommissionspräsidentin angesprochen worden, und es war auch in der Kommission ein Thema - ist leicht erhöht. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die Infrastruktur für die invasive Medizin und die Notfallsituationen in den Spitälern genau gleich aufrechterhalten werden muss. Darum führt eine massive Reduktion der Infrastruktur in Spitälern nicht zu einer Vergünstigung einer Geburt.

Die ständerätliche Kommission hat sich im Übrigen etwas vertiefter mit dem Punkt der Kompetenzverteilung zwischen den Kantonen und dem Bund auseinander gesetzt. Sie hat ja den Antrag gestellt, der parlamentarischen Initiative sei keine Folge zu geben.

Wir öffnen die Tür für weitere Begehrlichkeiten, ich denke auch an Kurhäuser oder andere Leistungserbringer, die vielleicht auch in den Topf der Grundleistungsversicherung hineingreifen wollen. Da gilt es jetzt - obwohl die Arbeit, wie gesagt, gut geleistet wird -, konsequent zu sein.

Zusammenfassend: Ich bin gegen diese parlamentarische Initiative, weil sie zu einer Mengenausweitung führt, weil grundsätzlich die Geburt in den Geburtshäusern bereits jetzt bezahlt ist, weil es keinen Abbau bei der Infrastruktur in Spitälern und für Notfallsituationen gibt und weil es ein schlechtes Signal für die Prämienzahler ist. Ich kenne die Aufschreie; im Herbst werden wieder alle Begehrlichkeiten und alle Entwicklungen im Gesundheitswesen kritisiert werden. Diese Situation befriedigt mich nicht.

Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen.