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Brändli Christoffel · Ständerat · 2006-03-16

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-16

Wortprotokoll

Ich bin sehr froh darüber, dass eigentlich alle Redner dringliche Massnahmen verlangen. Ich bitte Sie auch, die Motion anzunehmen. Es ist dringend notwendig, dass man Massnahmen ergreift, um die Gefahren zu reduzieren - man bringt sie ja mit einer Verordnung nicht weg. Die Motion ist offen formuliert, sie spricht nicht von einem Verbot einer bestimmten Rasse, sondern sie erwähnt ein Verbot als Beispiel für die zu erlassenden Massnahmen.

Man muss in der Diskussion sehen, dass es nicht nur um eine bestimmte Rasse geht; es gibt natürlich mehrere Hunderassen, die man als gefährlich klassieren kann. Wenn man Massnahmen ergreifen will, gibt es eine ganze Kaskade von möglichen Massnahmen: Man kann durchaus sagen, man möchte keine Pitbulls mehr haben, man kann ein Zuchtverbot verfügen, man kann Importverbote verfügen, man kann diejenigen, die solche Hunde haben, registrieren, man kann Kontrollen einführen und Auflagen für Hundehalter verfügen. Es gibt also viele Möglichkeiten, die Gefahren zu reduzieren. Ich bin enttäuscht darüber, dass die ganz Geschichte - Herr Bieri hat es gesagt - darauf hinausläuft, dass der Bundesrat zwar immer gesagt hat, man müsse etwas tun, dass bisher aber nichts geschehen ist.

Ich möchte noch einige kurze Bemerkungen zu zwei Fragen machen, einmal zur rechtlichen Frage und dann noch zur Frage des Föderalismus, zur Frage der Zuständigkeit. Vorerst zur Frage der Verfassungsmässigkeit: Wir standen letzte Woche, als wir die Frage der Hooligans diskutierten, ja vor einer ähnlichen Situation. Wir haben dort gesagt, eine Verfassungsgrundlage fehle, aber man müsse zumindest eine Übergangsregelung treffen, bis eine Verfassungsgrundlage geschaffen sei. Nach den Ausführungen von Herrn Kollege Bieri haben wir hier eine Rechtsgrundlage. Die rechtliche Ausgangslage ist besser als die bei der Frage der Hooligans. Wenn man der Meinung ist, es gebe keine Rechtsgrundlage, könnte man es gleich machen und sagen, man müsse eine Rechtsgrundlage schaffen. Aber das entbindet uns nicht von der Aufgabe, heute zumindest den Weg für eine Übergangslösung zu ebnen. Für mich ist die Haltung des Bundesrates nicht konsequent; man könnte sie provokativ auf den Punkt bringen, wenn man sagen würde, der Bundesrat befürworte einen Schutz vor Hooligans, aber er befürworte einen Schutz vor gefährlichen Hunden nicht. Das ist die Konsequenz seines Verhaltens. Hier muss man also unbedingt handeln.

Sodann wird gesagt, die Kantone seien zuständig. Es wird überzeichnet: nicht der Bund, sondern die Kantone seien zuständig. Es kommt mir hie und da vor, wie wenn ein Haus, das auf der Grenze zweier Gemeinden steht, brennen und die zwei Feuerwehrkommandanten währenddessen darüber streiten würden, wer zuständig sei.

Es ist abwegig zu glauben, man könne in diesem Bereich unterschiedliche kantonale Regelungen treffen. Die Kantone haben in der Vernehmlassung einheitlichen Massnahmen auch zugestimmt. Der Bundesrat kann jetzt noch darüber streiten, ob das im Rahmen eines Konkordates oder im Rahmen eines Bundesgesetzes erfolgen soll. Für mich ist es klar, dass in diesem Land alle Hunde nach den gleichen Tierschutzvorschriften gehalten werden müssen; und für mich ist auch klar - auch als Hundehalter; ich bin allerdings nicht "Raubtierhalter" wie Herr Jenny -, dass ich meinen Hund an der Leine führen muss, wenn ich ihn an der Zürcher Bahnhofstrasse, in Basel oder Genf spazieren führe; wenn ich auf einer Alp in Appenzell, in Graubünden oder sonstwo bin, dann kann ich ihn von der Leine lassen. Ich glaube, das ist selbstverständlich, aber es braucht einheitliche Regelungen.

Heute geht es um eine Sofortlösung, und ich bitte den Bundesrat, diese Signale, die vom Parlament kommen, sehr ernst zu nehmen und wirklich umgehend zu handeln. Die Motion öffnet einen Weg, um dieses für die Betroffenen schwerwiegende Problem zu lösen.

In diesem Sinne bitte ich Sie nochmals, der Motion zuzustimmen.