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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2006-03-16

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-16

Wortprotokoll

Das Anliegen einer optimalen Koordination zwischen dem Bund und den Kantonen sowie unter den Kantonen ist meines Erachtens berechtigt. Der Richtplan ist ein Instrument zur Koordination. Hier hat der Bund Einfluss. Es stimmt, dass gewisse Kantone ihre Richtpläne nicht ausschöpfen, sie inhaltlich nicht genügend anreichern; hier kann man mehr herausholen, ohne Zweifel. Aber mit ihrer Motion will Frau Forster, so scheint mir, in zwei Punkten mehr als das: Erstens will sie eine "Anhörung". Was ist das, eine "Anhörung"? So, wie sie hier umschrieben ist, ist es, meine ich, eine "zahnlose" Geschichte. Was würde geschehen, wenn ein Kanton den Bund nicht anhören oder die Inhalte der Anhörung nicht befolgen und das Gegenteil machen würde?

Der zweite Punkt betrifft den Einfluss des Bundes auf die Nutzungsplanung und die Baubewilligungen in den Kantonen. Eine Aufsicht des Bundes dieser Art über die Zonenpläne und Baubewilligungen ist verfassungsrechtlich nicht zulässig. Der Bund darf keine örtlich konkreten Entscheide fällen. Das ist Sache der Kantone.

Die Motion ist also sinnvoll, wo sie einen Appell enthält, die Koordination zwischen Umweltschutz und Raumplanung voranzutreiben. Das ist aber ein Projekt, das ohnehin bearbeitet wird. Ich benutze die Gelegenheit gerne, um an das Votum von Herrn Wicki für die Kommission für Rechtsfragen zu erinnern: Er hat darauf hingewiesen, dass wir hier im Verhältnis zwischen Raumplanung und Umweltschutz eine Rechtsschutzpendenz haben, die bearbeitet werden muss.

Ich will also meinen: Belassen wir es bei diesem Appell; man ist ohnehin an der Arbeit. Mehr wäre verfassungsrechtlich nicht zulässig. Insofern ist die Motion meines Erachtens unnötig.

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