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Hofmann Hans · Ständerat · 2006-03-16

Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-16

Wortprotokoll

Zunächst möchte ich dem Bundesrat für die alles in allem doch positive Antwort danken. Der gekröpfte Nordanflug erscheint dem Bundesrat als technisch machbar, so wie dies auch am 15. Dezember 2005 vom Direktor des Bazl bestätigt wurde. Er bleibt auch im Koordinationsprozess zum Sachplan "Infrastruktur der Luftfahrt" ein Thema. Das ist an sich erfreulich, allerdings sollte der gekröpfte Nordanflug meines Erachtens unabhängig vom laufenden Sachplanverfahren genehmigt und eingeführt werden können, genauso wie dies zum Beispiel auch mit dem vorläufigen Betriebsreglement praktiziert wurde. Der Bundesrat sagt, dass eine vorzeitige Einführung Gegenstand von Abklärungen sei, diesbezüglich noch Verhandlungen geführt werden müssten oder noch technische Fragen offen seien, die durch die Gesuchstellerin, durch Skyguide oder durch das Bazl geklärt werden müssten.

Die Antwort des Bundesrates vermittelt mir ein wenig das Gefühl, dass in dieser für den Kanton Zürich wichtigen Frage eigentlich nur geprüft und abgeklärt, aber nicht gehandelt wird. Der Südanflug - auch ein völlig neues Anflugverfahren - konnte in sehr kurzer Zeit eingeführt werden. Warum geht das nicht auch mit dem gekröpften Nordanflug? Das vorläufige Betriebsreglement zum Beispiel, das unter anderem die Verlegung der Warteräume in die Schweiz und dadurch einen totalen Umbau der Luftraumstruktur zur Folge hatte, wurde von beteiligten Fachleuten als die grösste Übung bezeichnet, die je am Flughafen Zürich durchgeführt werden musste. Dieses Betriebsreglement wurde vom Bazl innert fünfzehn Monaten bewilligt und gemäss der Vereinbarung zwischen Bundespräsident Leuenberger und dem damaligen deutschen Verkehrsminister Stolpe dann auch pünktlich in Kraft gesetzt.

Beim gekröpften Nordanflug ist das Bazl nach über zwölf Monaten noch nicht einmal in der Lage, sich zu einem möglichen Einführungstermin zu äussern. Man wird den Verdacht nicht los, dass es hier am Willen fehlt, auch dieses neue Anflugverfahren möglichst rasch einzuführen. Ich bitte den Bundesrat sehr höflich, aber umso dringender, hier Druck auf das Bazl auszuüben. Fachleute sagen mir auch, dass die Aussage des Bazl, der gekröpfte Nordanflug entspreche keinen internationalen Standards, nicht zutreffend sei, und sie verweisen auf Flughäfen in anderen Ländern, wo das entsprechende technische System problemlos angewendet und damit geflogen werde.

Der gekröpfte Nordanflug ist unter allen Aspekten dem Südanflug überlegen. Das tut mir für die betroffenen Aargauerinnen und Aargauer Leid, aber objektiv betrachtet ist es einfach so. Durch die Einführung des gekröpften Nordanfluges würden im Süden 190 000 Menschen vom Fluglärm entlastet. 75 000 von ihnen werden an ihrem Wohnort in einer Höhe zwischen 100 und 400 Metern über Grund überflogen. Die wenigen Tausend neubelasteten Einwohnerinnen und Einwohner im Kanton Aargau würden alle in einer Höhe von über 700 Metern über Grund überflogen, was die Lärmbelastung um etwa das Zwei- bis Dreifache verringert. Auch bezüglich Sicherheit der betroffenen Bevölkerung ist der gekröpfte Nordanflug dem Südanflug überlegen.

Raumplanerisch ist der Südanflug schon gar nicht zu verantworten. Der Flughafen wurde einst so konzipiert, dass in der Regel von Norden gelandet und nach Westen gestartet würde. Genauso wurde er auch fünfzig Jahre lang betrieben. Dementsprechend hat sich auch die Siedlungsentwicklung rund um den Flughafen dem Fluglärm angepasst: Im Süden und Osten sind im Laufe der Zeit grosse Agglomerationen entstanden, während der Norden relativ dünnbesiedelt geblieben ist. Es ist raumplanerisch unsinnig, nach fünfzig Jahren nun den Flughafen um 180 Grad zu drehen und plötzlich grosse Agglomerationsgemeinden in der Nähe des Flughafens und auch die Stadt Zürich in sehr geringer Höhe und dadurch sehr lärmintensiv zu überfliegen. Das führt auch zu entsprechenden Entschädigungsforderungen ohne absehbares Ende.

Egal ob ein Flugzeug von Norden, Süden, Osten oder gekröpft von Norden landet: Mindestens die letzten 15 Kilometer des Anflugs erfolgen über dem Kanton Zürich, das sind auch die lärmintensivsten. Das Gleiche trifft auch bei den Starts zu. 95 Prozent der gesamten Lärmbelastung des Flughafens trägt der Kanton Zürich, und dies mit dem leidigen Südanflug auch in sehr dichtbesiedeltem Gebiet. Das ist auch ein klarer Widerspruch zum bundesrätlichen Bericht über die Luftfahrtpolitik der Schweiz 2004. Darin führt der Bundesrat aus, dass beim Flughafen Zürich aus umwelt- und raumpolitischer Sicht möglichst wenige Personen einer [PAGE 175] schädlichen oder lästigen Lärmimmission ausgesetzt werden sollen und dass möglichst wenige Bauzonen von Überschreitungen der Planungswerte betroffen sein sollten.

Dieser löblichen Zielsetzung kann einstweilen nur mit dem gekröpften Nordanflug nachgelebt werden. Der gekröpfte Nordanflug ist während der Geltungsdauer der einseitigen deutschen Verordnung siedlungspolitisch, punkto Sicherheit, ökonomisch und ökologisch die sinnvollste Lösung. Wenn ich sage, dass dies während der Gültigkeitsdauer der deutschen Verordnung so sei, dann sage ich damit auch ganz klar, dass der gekröpfte Nordanflug die zweitbeste Lösung ist. Unser aller Ziel müsste es doch sein, zum alten Regime der geraden Nordanflüge zurückzukehren. Das ist unter allen Gesichtpunkten die einzig richtige und auch einzig vernünftige Lösung. Ich bin überzeugt, dass das ursprüngliche Landeregime im Vergleich zum gekröpften Nordanflug auch für unsere deutschen Nachbarn vorteilhafter ist. Deshalb müssen wir dem politischen Willen, den gekröpften Nordanflug unter allen Umständen und auch möglichst rasch einzuführen, ganz klar nach aussen manifestieren. Das kann auch für den Bundesrat bei den sicher nicht einfachen Verhandlungen mit Deutschland hilfreich sein.

Wenn wir uns aber innerstaatlich zwischen den Kantonen streiten, dann freut sich mit Sicherheit ein Dritter, was dann irgendwann alle büssen und bedauern müssen.

Ich danke dem Bundesrat, wenn er alles daransetzt, mit Deutschland zu einer für alle Seiten annehmbaren Lösung zu kommen. Wir sollten ihn dabei, unabhängig von Kantonsgrenzen, mit einer klaren politischen Willensäusserung unterstützen.