Kuprecht Alex · Ständerat · 2006-03-21
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-21
Wortprotokoll
Die Invalidenversicherung verzeichnet seit den Neunzigerjahren ein überaus starkes Wachstum der Rentenfälle. Die Wahrscheinlichkeit, eine IV-Rente zu beziehen, ist zwischen 1992 und 2004 von 3,2 auf 5,2 Prozent der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter gestiegen. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung beschloss die GPK unseres Rates im Jahre 2004 eine Untersuchung zu bestimmten Aspekten in der IV. Basierend auf den einzelnen Faktoren des Rentenwachstums erstellte die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) eine entsprechende Analyse. Darin fasste sie die Vielzahl von Hypothesen zu den Ursachen des Rentenwachstums zusammen und bewertete sie.
Gestützt auf die so gemachte Auslegeordnung und vor dem Hintergrund ihrer eigentlichen Aufgabe der parlamentarischen Oberaufsicht beschloss die GPK, insbesondere auch die Rolle des Bundes als Arbeitgeber einer vertieften Beurteilung hinsichtlich der Invalidisierung zu unterziehen. Der Bund als Arbeitgeber hat in der Schweiz eine Vorbildfunktion und muss diese auch wahrnehmen. Die entsprechenden Berichte wurden bereits veröffentlicht und fanden teilweise grössere Beachtung in der Öffentlichkeit. Darin wurde der [PAGE 215] Bundesrat aufgefordert, zu insgesamt zwei Motionen und 15 Empfehlungen Stellung zu nehmen.
Bei der zur Diskussion stehenden Motion geht es darum, den Bundesrat zu beauftragen, die Situation beim Bund als einem der grössten Arbeitgeber hinsichtlich seiner IV-Entwicklung enger zu begleiten, die notwendigen Daten wissenschaftlich zu erheben und die notwendige Transparenz als elementares Führungselement zu schaffen. Ausgelöst wurde diese Motion durch die Tatsache, dass schon in früheren Studien und Berichten festgestellt wurde, dass die öffentliche Verwaltung eine überdurchschnittlich hohe Invalidenquote aufwies. So wies ein Bericht der GPK-NR schon im November 1999 darauf hin und versuchte Licht ins Dunkel dieser Entwicklung zu bringen. Die damals vorhandene Datenbasis beim Bund war jedoch völlig ungenügend. Der Bundesrat wurde schon damals aufgefordert, die Schaffung der dringend notwendigen Transparenz an die Hand zu nehmen.
Die GPK-SR hat vom Untersuchungsbericht der PVK im August 2004 sowie vom Bericht des Bundesrates Kenntnis genommen. Man musste mit Befremden feststellen, dass sich die Situation bezüglich der Transparenz und der dringend notwendigen Verbesserung der Datenqualität in der Bundesverwaltung immer noch nicht verbessert hatte. Ganz besonders befremdet war die GPK aber auch von der Tatsache, dass die entsprechende Anfrage über einen längeren Zeitraum vom Bundesrat unbeantwortet blieb. Die Beantwortung dauerte nach mehrfachem Intervenieren ein gutes Jahr. Noch im Juni 2005 wurde erneut versucht, den Bericht weiter hinauszuschieben, was die GPK-SR zu erneuter Intervention unter dem Hinweis auf die unzumutbare Verzögerung und Behinderung der Oberaufsichtstätigkeit veranlasste.
Der Bundesrat verabschiedete danach, am 17. August 2005, einen definitiven Bericht. Materiell können die im Bericht gestellten Fragen leider nicht klar beantwortet werden, und der Bundesrat sieht sich nicht in der Lage, eindeutige Schlussfolgerungen zur IV-Situation beim Bund zu ziehen. Es gibt zu wenig verfügbare Daten, oder sie sind gar nicht aussagekräftig und lassen eine vergleichbare Interpretation oder gar Vergleiche mit der gesamtschweizerischen Entwicklung nicht zu; solche sind deshalb auch nicht möglich. Die Aussagen des Bundesrates sind daher eher spekulativ als auf einer sachlichen Basis oder gar auf Fakten begründet. Die angetroffenen Probleme der Intransparenz können jedoch nach Ansicht der GPK nicht länger hingenommen und verantwortet werden.
Der Bundesrat hat sich nach anfänglicher Skepsis und ablehnender Haltung schlussendlich bereit erklärt, die Annahme der Motion zu beantragen. Inhaltlich zeigt die Stellungnahme jedoch keine Begeisterung gegenüber der auf ihn zukommenden Projektarbeit. Er verweist auf die Komplexität des Problems, dessen sich die GPK jedoch bewusst ist. Die Schaffung der Transparenz ist jedoch die Grundlage für künftig dringend notwendige Korrekturen. Wie bereits eingangs erwähnt, steht der Bund als Arbeitgeber im Schaufenster der schweizerischen Wirtschaft. Er muss mit gutem Beispiel vorangehen, seine Vorbildfunktion wahrnehmen und mögliche Verbesserungen und Korrekturen, basierend auf erhärteten Daten und Fakten, vornehmen.
Ich bitte Sie deshalb, die vorliegende Motion, wie es der Bundesrat ebenfalls beantragt, anzunehmen.