Fetz Anita · Ständerat · 2006-03-21
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-03-21
Wortprotokoll
Bei Artikel 8a geht es darum, die Formen der Ausbildungsbeiträge zu bestimmen. Hier haben wir ein Anliegen aufgenommen, das insbesondere ein Anliegen der Studierenden ist: dass Stipendien in Bezug auf die Erstausbildung die Regel und Darlehen nur subsidiär sein sollen. Insbesondere die Vertreter und Vertreterinnen der Studierenden haben für mich sehr plausibel aufgezeigt: Wenn man zu sehr auf die Form von Darlehen setzt, besteht die Gefahr, dass die Angst vieler Junger und ihrer Eltern, sich zu Beginn eines Studiums zu verschulden, viel zu gross ist und dass damit auch grosse Talente vom Studieren abgehalten werden könnten. Deshalb soll bei der Erstausbildung die Gewährung von Stipendien die Regel sein; Studiendarlehen sollen nur ergänzend zur Verfügung stehen. Sie werden also nicht ausgeschlossen, sondern können Stipendien ausnahmsweise ergänzen. Diese Ausnahmeregel erlaubt es jenen Kantonen, die statt Stipendien nur Darlehen kennen, gesetzeskonform zu bleiben.