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Bürgi Hermann · Ständerat · 2006-03-21

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-21

Wortprotokoll

Im Entwurf des Bundesrates ist vorgesehen, dass für die Bemessung der Bundesbeiträge jeweils die durchschnittlichen kantonalen Aufwendungen für Stipendien und Studiendarlehen der letzten fünf Jahre massgebend sind. Der Bundesrat selbst stellt in seiner Botschaft fest, dass dieses Modell immer noch Aspekte der Aufwandorientierung trage. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass die Kantone mit dieser vom Bundesrat vorgeschlagenen Lösung zumindest in den ersten Jahren nach Inkrafttreten der neuen Regelung unterschiedlich behandelt würden. Kantone mit niedrigeren Beiträgen würden eindeutig schlechter fahren. Da dies keine gute Ausgangslage für einen Systemwechsel darstellt, hat sich die Kommission für eine einfache Lösung entschieden, nämlich das Abstellen auf die Bevölkerungszahl. Es handelt sich dabei um einen Verteilschlüssel, der auch in anderen Bereichen zur Anwendung kommt. Ich erinnere beispielsweise an die Verteilung der Nationalbankgewinne.

In der Kommission wurde auch diskutiert, ob neben der Gesamtbevölkerung beispielsweise noch Einkommensverhältnisse und Ausbildungskosten zu berücksichtigen seien. Da derartige Kriterien bereits beim Ressourcenausgleich beziehungsweise bei anderen Gefässen berücksichtigt werden, hat sich die Mehrheit der Kommission für das alleinige Abstellen auf die Bevölkerungszahl entschieden.

Ich ersuche Sie, die Mehrheit zu unterstützen.