Leuenberger Ernst · Ständerat · 2006-03-21
Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-03-21
Wortprotokoll
Ich will mich dem Lob der Vorredner für die Kommissionsarbeit gerne anschliessen und insbesondere auch dem Kommissionspräsidenten dafür danken, dass er diese Beratungen hier sehr intensiv vorbereitet und zu einem guten Ende gebracht hat.
Ich will die Harmonie ja nicht stören, aber es war nicht immer so. Wir waren am 8. Februar 2004 bei der Abstimmung über den Avanti-Gegenvorschlag nicht weit von einem Scherbenhaufen entfernt. Eine grosse Mehrheit auch dieses Rates hatte damals dieses Projekt befürwortet. Aber nicht nur eine Volksmehrheit, sondern auch die Stände waren alle dagegen und haben diesen Avanti-Gegenvorschlag vom Tisch gewischt. Das war für einige recht schwer erträglich. Dabei gab es eine ganze Reihe von unbestrittenen Punkten. Herr Bieri hat vorzüglich dargestellt, wie seine Expertenkommission damals das Problem des Agglomerationsverkehrs auf der Strasse, auf der Schiene darstellte und Lösungen vorschlug, die dann unterwegs etwas verloren gingen, weil ein Teil der damaligen Mitträger plötzlich begann, Bedingungen zu stellen.
Wir haben heute ein Projekt mit drei Hauptteilen und einem vierten wichtigen Zusatzteil vorliegen. Von den drei Hauptteilen - sie sind erwähnt worden - nennen wir den unbestrittensten zuerst: Das ist die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes. Es wäre an sich gar nicht nötig, dass man das noch einmal beschliesst. Denn dieses Nationalstrassennetz ist einmal beschlossen worden: Es soll gebaut werden, und durch die Zweckbindung von Mineralölsteuerteilen ist es ja auch finanziert. Ich darf immerhin daran erinnern, dass diese Fertigstellung immer unbestritten war. Diese Tatsache kam etwa darin zum Ausdruck, dass es damals im Jahre 1992, als wir mit einer Erhöhung der Mineralölsteuer um 20 Rappen speziell für die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes vor das Volk gingen, eine breite Front gab, die diese Vorlage vertrat. Das Volk stimmte damals trotz Referendum auch zu.
Mir ist wichtig, das hier festgehalten zu haben, denn all jenen, die dann finden, das Gesamtprojekt sei etwas strassenlastig, muss ich sagen: In meiner Rechnung, wenn ich die Gleichgewichtsrechnung mache, zählt, dass der Betrag, der da reserviert ist - 8,5 Milliarden Franken für die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes -, eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist und sehr breit getragen wird. Also bleiben noch zwei Elemente, die zu würdigen sind.
Das Element, das mir am nächsten liegt, sind wiederum die 6 Milliarden Franken zur Lösung von Verkehrsproblemen in Agglomerationen. Ich will auch hier Herrn Pfisterer ein kleines Kränzchen winden. Er hat dieser Tage auch einige Enttäuschungen erleben müssen. Es ist Herrn Pfisterer zu [PAGE 222] verdanken, dass wir nach der Ablehnung des Avanti-Gegenvorschlages - das war ja eine Verfassungsabstimmung - überhaupt eine Verfassungsgrundlage haben, auf der wir diese Vorlage basieren können, weil er den Geistesblitz hatte, bei der NFA-Verfassungsvorlage diesen Passus einzufügen. Das ist immerhin ein lobendes Wort wert; wir können dann wieder einmal streiten und es nicht so übel ausgehen lassen.
Wir haben also eine Verfassungsgrundlage, und das ist toll. Aber gleichzeitig muss ich Ihnen gestehen, dass diese Verfassungsgrundlage trotz allem recht schmal ausgefallen ist, indem da ganz klar festgehalten wird: "Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen". Darüber hinausgehen können wir nicht. Das schmerzt mich natürlich. Als die Berg- und Randgebiete uns darauf aufmerksam gemacht haben: "Achtung, in dieser bundesrätlichen Vorlage sind wir nicht enthalten!", und als sie uns darauf aufmerksam gemacht haben, dass damals gerade Berg- und Randgebiete den höchsten Anteil an Stimmen gegen das Avanti-Gegenvorschlagsprojekt eingebracht haben und dass da auch Kantone, denen man nicht nachsagen kann, dass sie dem Gotthard-Mythos nachhängen, hohe Neinstimmenanteile gebracht haben, in diesem Augenblick sahen wir ein, dass wir für diese Rand- und Berggebiete etwas tun müssen. Da waren wir mangels Verfassungsgrundlage plötzlich daran gebunden, das rein strassenseitig zu tun.
Ich öffne jetzt eine Klammer, was unzulässig ist, aber ich mache es dennoch: Ich hätte es sehr begrüsst, wenn wir letzte Woche bei einem anderen Projekt - ich meine wieder die Neugestaltung des Finanzausgleichs - ein Zeichen gesetzt hätten für den öffentlichen Regionalverkehr, indem wir die Bundesbeiträge für den öffentlichen Regionalverkehr etwas höher angesetzt hätten, als der Bundesrat und eine knappe Mehrheit es beantragten. Bei schlechter Präsenz ging mein Antrag mit 16 zu 15 Stimmen unter, und ich hoffe, dass sich im Nationalrat gute ÖV-Geister finden, die diese Geschichte wieder aufgleisen. Wenn sie dann zurückkommt, werden wir eine Mehrheit haben, sodass wir hier den Rand- und Bergregionen etwas geben können, das nicht rein strassenseitig ist, und damit auch Kritiken auffangen können, die unserem Projekt eine gewisse Strassenlastigkeit vorwerfen.
Wenn ich diesen Begriff jetzt gebraucht habe, muss ich Ihnen sagen: Ich war sehr beeindruckt von der Hearingsituation in der Kommission; ich habe das noch selten so klar und so deutlich erlebt, man hätte Politologiestudenten einladen müssen, um das zu verfolgen. Das Projekt wurde präsentiert: Da waren auf der einen Seite die Sieger vom 8. Februar 2004, die den Avanti-Gegenvorschlag bachab geschickt hatten, ökologisch orientierte Kreise. Auf der anderen Seite war der TCS, der ein bisschen den "Bieri-Kompromiss" von damals verlassen hatte und plötzlich eigentlich nicht mehr viel von der Finanzierung von Eisenbahninfrastrukturen in den Agglomerationen wissen wollte.
Plötzlich war die Kommission mit beidseitigen Referendumsdrohungen konfrontiert. Die Sieger vom 8. Februar 2004 haben gesagt: Wenn in dieser Vorlage die S-Bahnen - oder, in den Jargon der Kommission übersetzt, die Eisenbahninfrastrukturen in Agglomerationen - nicht drin sind, dann ist das für uns ein Kriegsgrund. Auf der anderen Seite hat der TCS erklärt: Wenn Sie da die S-Bahnen nicht rausnehmen, dann ziehen wir den Status quo einer Neuerung vor. Gut, wir wissen, dass gelegentlich Säbelrasseln dazugehört. Aber die Kommission hat begriffen - und das ist wohl der Hauptgrund für den einstimmigen Kommissionsbeschluss -, dass wir auf einem sehr, sehr schmalen Grad wandeln und jeder Millimeter nach links oder nach rechts zu einem Absturz führen könnte. Deshalb schliesse ich mich jenen Vorrednern an, die die Hoffnung ausgedrückt haben, dass der Kommissionsvorschlag im Wesentlichen unverändert dieses Parlament überlebt und dann auch vom Nationalrat in etwa so übernommen wird.
Eines muss ich Ihnen gestehen: Die Mineralölsteuer, um die es ja hier geht, ist in jedem zivilisierten Land eine ganz normale Steuer. Wir haben in der Schweiz eine Sonderregelung getroffen und einen Teil der Mineralölsteuer zweckgebunden. Wohlan, Zweckbindungen sind finanzpolitisch nicht immer erwünscht, aber es ist nun mal so. Aber trotz dieser Zweckbindung sei es hier deutlich gesagt: Die Verwaltung auch der zweckgebundenen Mineralölsteuer ist Sache der Bundesbehörde, und der TCS ist weder der Treuhänder noch der Verwaltungsrat über diese Mineralölsteuergelder. Es ist immer wieder nützlich, das auch deutlich zu machen, wenn man an den Auftritt denkt, der da hingelegt wurde.
Noch ein Wort zu den Agglomerationsprojekten; wir haben Folgendes festgelegt: Der Bundesrat hat dringliche Projekte aufgrund der Eingaben der Kantone definiert. Der Bundesrat hat andere Projekte beschrieben und sie als zurückgestellt klassiert und gesagt, diese seien nicht innert nützlicher Frist baureif. Wir hatten alle gemeinsam in der Kommission etwas die Befürchtung, an dieser Grenze zwischen dringlichen Projekten und zurückgestellten Projekten ergebe sich ein grosser Kampf und Krieg. Man könnte nämlich ganze Regionen gegen die Vorlage aufbringen, weil ihr Projekt noch nicht zu den dringlichen gehört, sondern zurückgestellt ist. Ich nehme an, diese Klippe wird auch bei den künftigen Beratungen im Zweitrat bestehen bleiben. Ich möchte die Hoffnung äussern, dass diese Grenze in etwa übernommen wird, wie sie aus unserer Kommission hervorgegangen ist.
In diesem Sinn schliesse ich mich den Vorrednern an, bitte um Eintreten auf die Vorlage und bitte darum, in der Detailberatung möglichst den Kommissionsanträgen zu folgen.