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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2006-03-21

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-21

Wortprotokoll

Gesamthaft ist Artikel 3a eine zentrale Bestimmung, um die die Kommission das Gesetz zu ergänzen beantragt. Der Artikel hat die Funktion eines inhaltlichen "Daches". Er soll ein Koordinationsartikel für die Verwendung der Mittel aus dem Fonds sein. Dazu sind noch einige Bemerkungen zu den einzelnen Teilen notwendig:

Absatz 1 legt das grundsätzliche Spannungsfeld offen, das zu bewältigen ist: das Spannungsfeld zwischen der erforderlichen Mobilität und den anderen Anforderungen, die berücksichtigt werden müssen.

Absatz 2 zählt die wesentlichen Koordinationsaufgaben über alle Behördenstrukturen hinweg auf. Es geht um den wesensgerechten Einsatz aller Verkehrsmittel und -träger im Rahmen einer gesamtverkehrlichen Betrachtungsweise. Dabei ist wichtig, dass der Nationalstrassenbau in die Agglomerationsprogramme integriert wird, dass die Agglomerationsprogramme aber auch auf die übergeordneten Anliegen des Nationalstrassenbaus Rücksicht nehmen müssen. Es werden die Grundsätze festgehalten: der Grundsatz, dass vor dem Bau von neuen Infrastrukturen wirksame Alternativen geprüft werden müssen. Weiter wird festgehalten: der Grundsatz der Abstimmung zwischen Sach- und Finanzpolitik und des Einbezugs der Folgekosten, und zwar nicht nur bei den Agglomerationsprogrammen sondern auch bei den Nationalstrassenprojekten, insbesondere die Folgekosten für Betrieb und Unterhalt; der Grundsatz der Abstimmung mit den anderen Sachpolitiken, namentlich Umweltschutz und Raumplanung; und der wichtige Grundsatz, wonach im Interesse einer ausgewogenen Vorlage alle Landesteile entsprechend ihren jeweiligen und speziellen Bedürfnissen berücksichtigt werden müssen. Es geht nicht nur um die fünf Grossen. Angesprochen sind alle Agglomerationen. Die Probleme der Grossen sind unter Umständen nur lösbar, wenn sie an der Quelle angegangen werden, an der Quelle in einer kleineren Agglomeration. Die mittleren und kleineren Agglomerationen haben darüber hinaus eigenständig zu lösende Probleme. Sie haben dieses Anliegen aus der Eintretensdebatte mitbekommen.

Der Artikel umfasst weithin Aussagen, die der Bundesrat schon in der Botschaft gemacht hat. Es bestand das Bedürfnis, diese Aussagen rechtlich abzusichern und festzulegen, dass sie für alle Verkehrsbereiche gelten, eben nicht nur beispielsweise für den Agglomerationsverkehr.

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