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Wicki Franz · Ständerat · 2006-03-22

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-22

Wortprotokoll

Die organisierte Kriminalität zeigt zunehmend grenzüberschreitende Auswirkungen. Sie hat sich zu einem der grossen Probleme der internationalen Politik entwickelt. Auch die Schweiz ist von dieser Problematik nicht verschont geblieben. Sie hat deshalb in den vergangenen Jahren verschiedene gesetzgeberische Massnahmen ergriffen; insbesondere wurden die Geldwäscherei, die Korruption und die Unterstützung oder Beteiligung an einer kriminellen Organisation strafrechtlich erfasst. Das geschah mit Bestimmungen, welche die Strafbarkeit schon auf einen sehr frühen Zeitpunkt der Vorbereitungshandlungen verlegen. Die Möglichkeit zur Beschlagnahmung und zur Einziehung von Erträgen, welche deliktisch erworben wurden, wurde erheblich verstärkt. Es wurde die strafrechtliche Verantwortlichkeit der juristischen Personen für entsprechende Delikte eingeführt.

Auf gesetzgeberischer Ebene steht die Schweiz im internationalen Vergleich somit sehr gut da. Wie der Bundesrat in der Botschaft betont, ist die Situation in der Schweiz auch nicht so, dass die staatlichen Instanzen von der organisierten Kriminalität durchdrungen wären. Aber trotzdem besteht ein Risiko, dass kriminelle Organisationen die hohe Dienstleistungsqualität unseres Finanzplatzes missbrauchen könnten. Daher gilt es im Rahmen eines Uno-Übereinkommens ein wirksames Instrument zu schaffen.

Mit der vorliegenden Botschaft beantragt Ihnen der Bundesrat zur Genehmigung: erstens das Uno-Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, zweitens das Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, und drittens das Zusatzprotokoll gegen die Schlepperei von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg.

Bisher gab es noch kein weltweites Instrument, das spezifische Massnahmen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität zum Gegenstand hatte. Mit dem vorliegenden Übereinkommen wird diese Lücke geschlossen. Es verhindert Unterschiede zwischen den Gesetzessystemen. Für die Schweiz bedeutet dies keine neuen Standards. Die Konvention zwingt aber die anderen Staaten, die ihr beitreten, sich auf einen ähnlichen Standard hin zu entwickeln. Sie verbessert und intensiviert die Zusammenarbeit unter den Staaten, um die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität besser bekämpfen zu können.

Das Uno-Übereinkommen ist seit dem 20. September 2003 in Kraft und ist bisher von 116 Staaten ratifiziert worden. Das Zusatzprotokoll gegen den Menschenhandel ist seit dem 25. Dezember 2003 in Kraft und ist bisher von 95 Staaten ratifiziert worden. Das Zusatzprotokoll gegen den Menschenschmuggel ist seit dem 28. Januar 2004 in Kraft und ist bisher von 85 Staaten ratifiziert worden.

Das geltende schweizerische Recht genügt den Ansprüchen des Übereinkommens und der beiden Zusatzprotokolle weitgehend. Mit dem Inkrafttreten der Neufassung von Artikel 182 StGB, der Sie am letzten Montag zugestimmt haben - das ist der revidierte Tatbestand des Menschenhandels -, wird auch die letzte Lücke im schweizerischen Recht geschlossen. Damit genügt unser Recht den Anforderungen der Konvention und der Zusatzprotokolle vollumfänglich. Die Ratifikation des Übereinkommens und der Zusatzprotokolle hat also für die Schweiz keine grösseren Konsequenzen auf gesetzgeberischer, finanzieller und organisatorischer Ebene.

Abschliessend kann ich festhalten, dass die Schweiz durch die Ratifikation des Übereinkommens und der beiden Zusatzprotokolle einen wichtigen Beitrag zur wirksamen Bekämpfung des organisierten Verbrechens auf internationaler Ebene leisten kann. Es liegt zudem in unserem Interesse, dass bei uns geltende Standards, insbesondere für die Bekämpfung der Geldwäscherei oder der grenzüberschreitenden Korruption, auch von anderen Staaten respektiert werden; dies nicht zuletzt auch mit Blick auf die Wettbewerbsfreiheit unter den Staaten.

Namens der einstimmigen Kommission bitte ich Sie, dem Bundesbeschluss zuzustimmen und die drei völkerrechtlichen Verträge zu genehmigen.

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