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Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2006-03-22

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-03-22

Wortprotokoll

Ich habe während fünf Jahren im Haus für geschlagene Frauen gearbeitet, und ich kenne die Situation, wenn Frauen mit Kindern, vielleicht mit kleinen Kindern, mitten in der Nacht notfallmässig eine Wohnung verlassen müssen. Ich bin sehr froh, dass wir mit diesem Gesetz nun die Grundlage schaffen, dass unter anderem auch Wegweisungen aus der Wohnung möglich sind. Ich weiss aus meinen Erfahrungen aber auch, dass mit solchen Trennungen oder solchen Aktionen die Probleme nicht erledigt sind, sondern dass sie dann meistens erst richtig beginnen. Der Entscheid des Richters kann also das Problem nicht lösen. Ich weiss auch, dass häufig nicht nur das Opfer, also die verletzte Person, sondern auch die verletzende Person, der Täter, eine Begleitung braucht. Deshalb scheint es mir wichtig, dass wir hier Beratungsstellen vorsehen.

Der Antrag zu Absatz 5 ist ja sehr offen formuliert. Er verpflichtet die Kantone nicht, etwas Neues zu schaffen, sondern er sagt ihnen einfach, die Möglichkeit solle vorhanden sein. Auch eine interkantonale Zusammenarbeit ist möglich. Es ist also kein Auftrag, zwingend Neues zu schaffen, sondern die Möglichkeit ist vorzusehen. Besonders wichtig ist - dafür bin ich der vorberatenden Kommission dankbar -, dass diese Beratungsstellen nicht nur für verletzte Personen, also für die Opfer, vorgesehen sind, sondern auch für die verletzenden Personen. Ich kann Ihnen sagen: Manchmal ist gerade diese Beratung die wichtigste Voraussetzung dafür, dass sich überhaupt etwas ändern oder normalisieren kann.

Ich bitte Sie deshalb, hier die Minderheit zu unterstützen. Mein Kollege Bonhôte hat es gesagt: Es gibt bereits mehrere Kantone, die solche Beratungsstellen haben und die hier sehr gute Arbeit leisten. Es gibt verschiedene Kantone, die im Zusammenhang mit der Opferhilfe bereits Strukturen haben. Es wird also wenige Kantone geben, die hier überhaupt zusätzliche Möglichkeiten schaffen müssen.

Ich erinnere Sie daran, dass der Nationalrat diese Bestimmung einstimmig angenommen hat. Das Gesetz wurde im Nationalrat schliesslich mit 119 zu 26 Stimmen angenommen. Ich bitte Sie deshalb, unter diesen Voraussetzungen jetzt nicht eine Differenz zu schaffen. Es würde viel Aufwand bedeuten für etwas, was ich inhaltlich richtig finde. Ich glaube, es ist richtig und an der Zeit, dass wir dieses Gesetz so rasch wie möglich verabschieden können.