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Bieri Peter · Ständerat · 2006-03-22

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-22

Wortprotokoll

Im Gegensatz zur Stellungnahme zur Motion betreffend die Hunde ist hier die Antwort des Bundesrates wesentlich ausführlicher ausgefallen, wofür ich dem Bundesrat auch danken möchte. Dies als erste Bemerkung.

Meine Interpellation wurde vor einem halben Jahr eingereicht. Der Bundesrat hat angefragt, ob er mit der Beantwortung dieser Interpellation bis zur Frühjahrssession warten könnte, damit er auch genauere und exaktere Antworten geben könnte. Ich möchte ihm wie gesagt für diese ausführliche und auch seriöse Antwort bestens danken.

Warum komme ich nun dazu, zu diesem Thema Fragen zu stellen? Ich war bereits 1998 in der vorberatenden Kommission, als wir beschlossen hatten, das auf das Jahr 1860 zurückgehende Volkszählungsgesetz durch ein modernes Gesetz zu ersetzen. Schon damals diskutierten wir intensiv darüber, inwieweit die Vollerhebung durch eine registergestützte Erhebung abgelöst werden könnte und die dort nicht vorhandenen Daten durch eine Stichprobenerhebung beschafft werden könnten. In Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes steht, dass der Bundesrat "die Harmonisierung und den Einsatz von Registern zur Vereinfachung der Erhebung und [PAGE 250] Entlastung der Befragten" zu fördern habe. Das entsprechende Gesetz zur Harmonisierung der Register haben wir jetzt soeben behandelt. Hier sind wir auf gutem Weg.

Unsere damalige Kommission hat es, wenn ich mich richtig erinnere, damals offen gelassen, festzustellen, ob darüber hinausgehende Informationen weiterhin im Rahmen einer ergänzenden Vollerhebung oder bloss über eine Stichprobenerhebung zu beschaffen seien. Die Meinungen waren auch damals sehr geteilt. Im Vordergrund unserer Überlegungen standen die Kosten von über 100 Millionen Franken, die mit einer Vollerhebung verbunden sind, sowie der hohe Arbeitsaufwand für die Bevölkerung und insbesondere für die Gemeindeverwaltungen. Dem steht die einmalige Informationsquelle gegenüber, die weit über die reine Statistik im Sinne der historischen Nachverfolgung von Entwicklungen hinausgeht. Vielmehr sind die Erkenntnisse, die aus der Volkszählung gewonnen werden können, für verschiedenste Politik- und Wissenschaftsbereiche von hohem Interesse. Kantone, Gemeinden, Verwaltungen, aber auch die Wissenschaft und die Wirtschaft verfolgen deshalb mit regem Interesse, ob die Volkszählung 2010 ihren jeweiligen spezifischen Bedürfnissen Rechnung tragen wird.

Es ist übrigens festzustellen, dass auch in unseren Nachbarländern gleichartige Diskussionen geführt werden, wobei offenbar der Trend in Richtung einer Registererhebung mit einer ergänzenden Stichprobenerhebung für in den Registern nicht enthaltene Informationen geht.

Meine Interpellation geht auch auf einen Artikel des ehemaligen und in unseren Räten stets geschätzten Direktors des Bundesamtes für Statistik, Carlo Malaguerra, in der "Neuen Zürcher Zeitung" vom 6. September 2005 zurück. Er bezeichnete die geplante Neukonzeption als untauglich und die Registerzählung mit Stichprobenerhebung für die zusätzlichen Informationen als "Todesurteil für die Volkszählung". Da Volkszählungen in einem föderalistischen Land mit einem Konkordanzsystem sehr viel Zeit brauchen, drängt die Zeit, um die richtigen Vorentscheide zu treffen. Auch die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), deren Protokolle wir Büromitglieder jeweils erhalten, hat sich sehr kritisch und teilweise auch sehr vorwurfsvoll zum vom Bundesrat vorgeschlagenen System und auch zum Vorgehen des Bundesrates geäussert. Sie erwähnt insbesondere den Mangel an Informationen für die Regionen und Gemeinden, weil die Werte wegen der Stichprobenerhebungen nicht mehr aussagekräftig seien. Auch die KdK erwähnt die Bedeutung eines zeitgerechten Vorantreibens der Entscheide, damit schlussendlich nicht der Zeitfaktor uns vor ein Fait accompli stellt.

Ich danke dem Bundesrat, dass er zu meinen drei Fragen ausführlich Stellung nimmt. Ich kann feststellen, dass im Moment noch keine definitiven Entscheide zur Systemwahl gefällt worden sind. Es ist sicher unbestritten, dass die bestehenden Register, soweit dies möglich ist und soweit sie datenschutztechnisch zugänglich sind, genutzt werden sollen. Es ist auch verständlich, dass die Erhebungskosten nicht ungebührlich in die Höhe gehen dürfen, da diese bei einer Vollerhebung wiederum über 100 Millionen Franken betragen werden. Es ist auch unabdingbar, dass die Kantone hinter dem Systementscheid stehen und sie die für ihre Zwecke notwendigen Daten erheben können. Wichtig scheint mir nun Folgendes:

1. Der Parlamentsentscheid ist zeitlich so anzusetzen, dass keine Präjudizien entstehen und das Parlament den bundesrätlichen Systementscheid allenfalls auch ändern könnte.

2. Zwischen Bund und Kantonen ist ein Konsens über das zu wählende System zu suchen. Die von den Kantonen und der Wissenschaft favorisierte Variante einer registerbasierten Vollerhebung darf nicht von vornherein aufgegeben werden. Ansonsten werden wir in diesem Rat, die wir ja hier auch die Kantone zu vertreten haben, zu einer unseligen Diskussion kommen, wenn dann der Vorschlag des Bundesrates in völligem Dissens zur Meinung der Kantone steht.

3. Die Vollerhebung und ihre allfälligen Mehrkosten sind mit dem Mehrwert an Informationen zu vergleichen. Es kann nicht einfach gesagt werden, die Vollerhebung sei traditionell und die Stichprobenmethode modern. Vielmehr ist der Mehraufwand der Zusatzinformation und der Genauigkeit gegenüberzustellen.

4. Die Volkszählung ist als mehr als eine blosse Zählung zu betrachten. Insbesondere die Gemeinden, die letztlich diese Erhebung durchzuführen haben, sollten für ihre Belange - für ihre gesellschaftliche, raumplanerische oder verkehrstechnische Weiterentwicklung - gesicherte Daten erhalten.

5. Ungenügend ist die Antwort bezüglich des Kosten-Nutzen-Verhältnisses. Ich gehe davon aus, dass sowohl das Parlament als auch die Kantone genau wissen wollen, wie dieses Verhältnis aussieht. Dies kann sicher nur zum Teil monetär betrachtet werden. Hingegen sind bei einer Vollerhebung die Zusatzkosten und bei einer Stichprobenerhebung die Qualitätseinbussen oder die Minderinformationen sorgfältig darzulegen.

Quintessenz aus diesen Überlegungen: Im Sinne einer von uns allen gewünschten Modernisierung und Effizienzsteigerung ist es das Ziel, mittelfristig die relevanten Daten mittels Personenidentifikator aus verschiedenen Quellen elektronisch zusammenzutragen. Wir haben dafür bei der Behandlung des letzten Traktandums, Harmonisierung der Personenregister, soeben eine bessere Möglichkeit geschaffen. Dies ist jedoch offensichtlich bis zum Jahre 2010 noch nicht möglich. Die nächste Volkszählung soll deshalb dazu benutzt werden, die Registererhebung zu entwickeln und zu testen. In einer Kombination von bis anhin zugänglichen Registern und Vollerhebungsbogen - dies wenn möglich auf elektronischem Weg - soll der Übergang zur eigentlichen Registererhebung eingeleitet werden. Nur so ist es möglich, dass keine gravierenden Lücken im Informationsgehalt entstehen und dass zehn Jahre später eine vollelektronische Erhebung durchgeführt werden kann, die nicht nur kostengünstig, sondern auch preiswert ist.

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