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Reimann Maximilian · Ständerat · 2006-03-23

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-23

Wortprotokoll

Es handelt sich hier um eine spiegelbildliche Doublette zum Geschäft betreffend Rechte für Migrantinnen von vorhin - allerdings mit umgekehrten Vorzeichen, sprich: mit ausgewechselten Akteuren. Diese Vorlage aus dem Jahr 2000 ist vom Ständerat ausgegangen und vom Nationalrat in der Sommersession 2004 mit dem gleichen Argument blockiert worden wie das vorherige Geschäft, nämlich mit dem Argument, dass es im Zuge der Totalrevision des Ausländerrechtes behandelt werden soll. Kollege Hess verlangte insbesondere, dass illegale Aufenthalter in der Schweiz, die nur deshalb ein Asylgesuch stellen, um den Vollzug einer Weg- oder Ausweisung zu vermeiden, zur Sicherstellung der Wegweisung in Vorbereitungshaft genommen werden können. Zudem sollte die Erschleichung einer Aufenthaltsbewilligung durch das Eingehen oder die Vermittlung einer Scheinehe unter Strafe gestellt werden.

Das Plenum gab der Initiative Folge, die Kommission arbeitete eine entsprechende Gesetzesvorlage aus, und das Plenum stimmte dieser am 12. Juni 2001 oppositionslos zu. Es folgte die erwähnte Blockade durch den Nationalrat und die Behandlung der Materie im Zuge der Totalrevision des Ausländergesetzes. Dabei wurden die Anliegen von Kollege Hess nicht nur vollständig erfüllt, sondern die beiden Kammern verdoppelten die Dauer der anbegehrten Vorbereitungshaft gar von drei Monaten auf sechs.

Ebenso wurde die Strafnorm gegen das Eingehen, Vermitteln und Fördern von Scheinehen ausdrücklich im Gesetz verankert. Unsere damalige Vorlage ist somit obsolet geworden. Kollege Hess hat, ganz nach der Devise "Gut Ding will Weile haben", sogar mehr erreicht, als er ursprünglich anbegehrte. Entsprechend wird er wohl auch nichts dagegen haben, wenn sich unser Rat heute dem seinerzeitigen Nichteintretensbeschluss des Nationalrates anschliesst.

Die Kommission beantragt Ihnen das auf jeden Fall einstimmig und ohne Enthaltung.