Stähelin Philipp · Ständerat · 2006-03-23
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-23
Wortprotokoll
Ich danke dem Bundesrat bestens für den Antrag auf Annahme der Motion. Wir haben ja diese Woche den Frühling begonnen, und dies mag dazu beigetragen haben, dass die Bereitschaft zu einer "Useputzete" nun vorhanden ist. Im vergangenen Jahr habe ich mir erlaubt, in jeder Session eine Anfrage an den Bundesrat zu stellen, ob dieser oder ob jener Bundeserlass nicht obsolet geworden sei und mithin aufgehoben werden könne.
Unsere Sammlung des Bundesrechtes enthält ja nach wie vor erstaunliche Überständer. Ich habe diese Übung unternommen, weil ich der Meinung bin, dass die Entrümpelung des Bundesrechtes Not tut. Wir wissen es, diese Sammlung ist wie ein Haus, das schon lange bewohnt wird, in dem sich allerhand Gerümpel ansammelt und das langsam vor sich hingammelt. Ohne äusseren Anlass wie etwa eine "Züglete" nimmt sich kaum jemand des wachsenden Sammelsuriums an. Dieses frisst ja vordergründig kein Heu. Dies ist aber nur die halbe Wahrheit.
Je mehr Erlasse und Bestimmungen die Rechtssammlung enthält, desto schwieriger und zeitaufwendiger wird es, die relevanten Vorschriften zu finden und abzuwägen, was an formell gültigem Recht auch materiell zu beachten ist. Dies belastet die Rechtsuchenden, nicht zuletzt auch die professionell damit befassten Personen, aber auch die Gerichte und die Verwaltungen und deren wachsende Rechtsdienste. Der stets anwachsende Rechtsstoff wirkt so verlangsamend und macht die Abläufe schwerfälliger. Wir kennen ähnliche Erscheinungen beispielsweise aus der Informatik: Je mehr Sie hineinladen, desto länger dauern die Prozesse. Geht es dort aber um Sekunden, sind es bei der Rechtsuche, gerade in der Verwaltung, doch erheblich grössere und kostspieligere Einheiten.
Steter Tropfen höhlt den Stein, und ich freue mich, dass nun im Rahmen der Verwaltungsreform 2005 bis 2007 die Entrümpelung angegangen wird. Auf weitere Einzelanfragen kann ich so verzichten. Ich erwarte, dass die Erlasse insgesamt durchgekämmt werden. Dabei ist nicht zuletzt auch das Staatsvertragsrecht zu überprüfen. Ein entsprechender Vorstoss ist vor zwei Jahren - Sie erinnern sich vielleicht noch - für erheblich erklärt worden. Allerdings habe ich seither nichts über dessen Erfüllung gehört. Es wäre natürlich schön, wenn wir heute etwas darüber vernehmen würden.
Sodann sind bei der Entrümpelung nicht nur ganze obsolet gewordene Erlasse aufzuheben, sondern, wie es die Motion verlangt, auch Einzelbestimmungen und Abschnitte, welche [PAGE 297] überholt erscheinen. In vielen Kantonen - diese sind dem Bund hier vorangegangen - ist solches über Sammelerlasse erfolgt. Wir haben das während dieser Session in analoger Weise etwa mit dem "Mantelerlass" genannten zusammenfassenden Gesetz der NFA durchexerziert. Ich danke Ihnen, wenn wir auch hier erfahren dürfen, welcher Weg vorgesehen ist. Ich bitte den Bundesrat, die Entrümpelung in einem einfachen Verfahren und ohne grossen Aufwand vorzunehmen.
Ich bitte aber auch um ein rasches Vorgehen und danke Ihnen für die Annahme der Motion.