Blocher Christoph · Bundesrat · 2006-03-23
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-03-23
Wortprotokoll
Ich begreife den Interpellanten, dass er etwas ungeduldig in Bezug auf den Termin der Inkraftsetzung ist. Ich bedaure es auch, dass vom Bundesamt für Justiz ein Termin in die Welt gesetzt worden ist; es war eine Absicht, es war nicht falsch. Man sollte aber nicht Absichten "in die Landschaft" setzen, ohne dass man die Details abgeklärt hat. Es hat sich leider gezeigt, dass der Aufwand für die Umsetzung zum Zeitpunkt der Festlegung dieses Planungsdatums nicht vollumfänglich absehbar gewesen ist. Sie werden mir Recht geben: Wir können das ja nur in Kraft setzen, wenn wir wissen, wie wir das alles zu gestalten haben.
Ich verhehle Ihnen nicht - auch wenn es nicht erlaubt ist, aus den Ämterkonsultationen Details bekannt zu geben; aber generell kann ich Ihnen das sagen -, dass die Ämterkonsultationen und die Departementskonsultation alles andere als eine harmonische Stellungnahme sind, auch in Bezug auf den Zeitpunkt. Es ist also hier, mit Verlaub gesagt, ein kleiner Buschkrieg im Gang, der zu erledigen ist.
In Bezug auf den Datenschutz, die Rechtmässigkeit, die Personalbegehren, das Vorgehen usw. sind unglaubliche Diskussionen im Gang. Darum habe ich mich entschlossen: Bevor wir das Datum der Inkraftsetzung festlegen und ich damit in den Bundesrat gehe, bereinigen wir im Bundesrat zuerst die Hauptstreitpunkte, die hier in der Verwaltung vorliegen, und treffen die Grundsatzentscheide. Dazu gehört auch der Zeitpunkt der Inkraftsetzung als einer der Streitpunkte. Es gibt innerhalb der Verwaltung Meinungen, die vom ursprünglich vorgesehenen 1. Januar 2006 ausgehen. Darüber müssen wir nicht sprechen; über den 1. April 2006 müssen wir auch nicht mehr sprechen. Das frühestmögliche Datum ist Mitte 2006. Es gibt Pläne, die bis zum 1. Januar 2008 reichen. Es gibt immer Begründungen, warum es so sein müsse. Darum möchte ich - erlauben Sie bitte - nicht wieder ein neues Datum, das ich jetzt im Kopf habe, in die Waagschale werfen, und dann beschliesst der Bundesrat anders. Wir werden das Gesetz so schnell wie möglich in Kraft setzen, aber die Hauptstreitpunkte müssen gelöst sein, und eine einwandfreie Praxis muss festgelegt werden. Ob sie sich dann bewährt, wird sich zeigen. Man kann es später wieder ändern, aber am Anfang muss es einmal gleich sein.
Die Bedenken der Datenschutzfachleute müssen wir ernst nehmen, und dann müssen wir entscheiden, ob wir sie vollumfänglich beachten wollen oder nicht. Wenn sie ins Exzessive gehen, ist es gar nicht machbar. Aber das sage ich nicht, dass es nicht gemacht wird. Darum bitte ich Sie, dieses zu sehen. Es hat viel mehr Auswirkungen, als wir meinen. Ich bringe Ihnen ein Beispiel: die Auswirkungen auf kantonale Organisationen, bei den AHV-Ausgleichskassen, bei den IV-Stellen und -Ausgleichskassen, bei den Durchführungsstellen der Arbeitslosenversicherung. Da kann man nicht einfach sagen, vom 1. Januar an erlassen wir das jetzt alles öffentlich. Denn die sind alle auch mit einbezogen, und diesen Aufwand hat man etwas vernachlässigt.
Ein Gesetz zu machen ist nämlich relativ leicht, aber es durchzuführen, gerade in diesem Bereich, ist schwieriger. Aber, Herr Wicki, ich schrecke nicht davor zurück. Aber wir müssen es mit Sorgfalt machen, und darum dauert es leider etwas länger, ich bitte um Verständnis.