Schweiger Rolf · Ständerat · 2006-03-23
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-23
Wortprotokoll
Ich möchte nur noch auf eines hinweisen: Es ist gesagt worden, es hätten Spannungen zwischen der Kommission für Rechtsfragen und dem Bundesgericht bestanden oder es sei in keiner Art und Weise ein Vertrauensverhältnis entstanden. Dem ist in dieser Absolutheit nicht so. Die Gespräche mit dem Bundesgericht fanden in einer durchaus angenehmen Atmosphäre statt, und beide Seiten nahmen zur Kenntnis, dass sie in einer sich konkret stellenden Frage nicht die gleiche Meinung hatten. Das ist eine Situation, die im Leben unendlich häufig vorkommt. Das heisst in keiner Art und Weise, dass dadurch Spannungen entstehen.
Für diese Situation, in der eben kein Konsens zustande kommen konnte, ist im Gesetz eine ganz klare Regel aufgestellt worden. Das Gesetz sagt, die Zahl der Bundesrichter solle zwischen 35 und 45 liegen. Der Gesetzgeber hätte zwei Möglichkeiten gehabt. Er hätte sagen können, innerhalb dieses Rahmens könne das Bundesgericht die Zahl festlegen. Die andere Möglichkeit lautete: Innerhalb dieses Rahmens hat das Parlament die Zahl festzulegen. Und der Gesetzgeber hat diese Frage, bei der durchaus unterschiedliche Antworten möglich waren, beantwortet, indem er gesagt hat, das Parlament sei zuständig. Wir haben gar nichts anderes gemacht, als zu versuchen, in Ausführung dieser uns übertragenen Kompetenz nach bestem Wissen und Gewissen eine Lösung zu finden, hinter der wir stehen können. Was wir getan haben, hat mit einer Missachtung der Justiz in keiner Weise etwas zu tun. Auch das Bundesgericht sieht es nicht so.