Hess Hans · Ständerat · 2006-03-23
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-23
Wortprotokoll
Ich darf Folgendes sagen: Auf den Tag genau vor drei Jahren haben wir hier in diesem Saal über die sogenannt "richtige" Anzahl der Richter am Bundesgericht diskutiert. Damals ging es darum, die Mindest- und die Höchstzahl der Richter im Bundesgesetz über das Bundesgericht festzulegen. Ich erinnere daran, dass sich unser Rat damals auf 45 bis 50 Richter festgelegt hat. Ein Minderheitsantrag, der eine Zahl von 35 bis 45 Richter verlangte, ist in unserem Rat unterlegen. Erst im Differenzbereinigungsverfahren ergaben sich die heute im Gesetz festgelegten Zahlen, nämlich 35 bis 45.
Wenn ich die Voten von damals mit den heutigen vergleiche, kann ich inhaltlich überhaupt keinen Unterschied zu heute ausmachen. Anhand von Kennzahlen wurde damals versucht, die sogenannt "richtige" Anzahl der Richter festzulegen. Rolf Schweiger hat uns das auch heute wieder dargelegt. Aber auch die Zahlen von Rolf Schweiger zeigen, dass wir über die Anzahl der Richter und über die Anzahl erledigter Fälle nur schwer oder überhaupt nicht zu einer befriedigenden Lösung kommen. Was wir brauchen, ist die Diskussion über das System, das wir in Zukunft am Bundesgericht wollen. Anders gesagt: Hält man am herkömmlichen Bild eines Richters fest, der seine Dossiers von Grund auf eigenhändig bearbeitet, oder haben wir das Bild eines Richters vor uns, der ein Team führt, das die Rechtsprechung erarbeitet? Der Richter fungiert in diesen Fällen als verantwortlicher Fall-Administrator, ich benütze nicht den Namen Fall-Manager.
Wenn man am herkömmlichen Bild festhalten will, kann man mit Sicherheit auch sagen, dass 41 Bundesrichter nicht genügen. Für die Erledigung von 7177 Fällen, wie das im Jahre 2005 der Fall war, würde es wesentlich mehr als 41 Bundesrichter - also die heutige Anzahl der Bundesrichter - benötigen. Ob wir es wahrhaben wollen oder nicht, das Bundesgericht funktioniert bereits heute so, dass mindestens eine grosse Anzahl der Richter als verantwortliche Fall-Administratoren tätig ist. Nur wissen wir nicht, wie viele es sind. Wir haben verschiedentlich versucht, das wurde heute auch schon gesagt, vom Bundesgericht diese Zahlen zu erhalten. Das Bundesgericht weigert sich aber, die Zahlen bekannt zu geben, wer wie viele Fälle am Gericht erledigt.
Als Mitglied der Subkommission der GPK, die für die Gerichte zuständig ist, weiss ich, dass es am Bundesgericht die Listen gibt, die Auskunft geben, welcher Richter wie viele Fälle erledigt. Diese Listen gibt es. Das wurde uns im letzten Frühjahr anlässlich eines Besuches beim Bundesgericht klar bestätigt. Nur gibt man uns diese nicht heraus. Es ist also nicht so, dass entsprechende Statistiken nicht vorhanden wären. Diese sind vorhanden, sie sind aber - und man höre gut zu - der Oberaufsichtsbehörde nicht zugänglich. Das ist eine Tatsache. Dieses Verhalten, und das sage ich hier, ist für mich unverständlich. Dabei wäre es der Subkommission nie darum gegangen, die Namen der Richter zu erfahren. Das Bundesgericht hätte diese Zahlen auch anonymisiert bekannt geben können. Die Kenntnis dieser Zahlen wäre aber eine Voraussetzung, um überhaupt auf die richtige Zahl der Richter zu kommen.
Unter den gegebenen Umständen bleibt uns doch nichts anderes übrig, als die sogenannt "richtige" Anzahl der Richter auf anderem Weg zu begründen. Meine Überlegungen gehen dahin, dass am Bundesgericht auch weiterhin 7 Abteilungen Recht sprechen. Unter dieser Annahme ist es naheliegend, dass jede Kammer fünf Richter hat, was die Zahl 35 ergibt. In unserer Kommission wurde darüber diskutiert, dass es nebst den eigentlichen Richtern in den Kammern 3 Richter geben soll, die der Verwaltungskommission angehören, was dann die Zahl von 38 ergibt. Die Verwaltungskommission ist aber im neuen Bundesgerichtsgesetz in Artikel 17 geregelt. Dieser Kommission gehören von Gesetzes wegen der Präsident oder die Präsidentin, der Vizepräsident oder die Vizepräsidentin sowie höchstens drei weitere Richter oder Richterinnen an. Hier brauchen wir keine spezielle Regelung.
Ich bin mir bewusst, dass mit der Zahl 35 das Minimum festgeschrieben wird. Ich bin auch bereit, die Zahl der Richter [PAGE 282] und die Zahl der Gerichtsschreiber zu erhöhen, wenn am Bundesgericht bezüglich der Belastung der einzelnen Richter und Gerichtsschreiber Transparenz geschaffen wird. Wir legiferieren mit unserer Verordnung ja nicht für die Ewigkeit, das hat auch der Berichterstatter gesagt. Bekanntlich ist es aber wesentlich einfacher, dieses Gremium zu vergrössern, als es zu einem späteren Zeitpunkt zu verkleinern.
Aufgrund dieser Überlegungen ersuche ich Sie, dem Minderheitsantrag II auf 35 Richter zuzustimmen.