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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2006-03-23

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-23

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, die Festlegung der Richterzahl zu befristen und damit die Gelegenheit zu schaffen, dass wir in der Zwischenzeit die nötigen Fakten zusammentragen können, d. h., jetzt nicht im Voraus zu ändern, sondern erst, wenn diese Fakten vorliegen. Selbstverständlich kann dann geändert werden, wenn die Fakten dafür vorhanden sind.

Das Datum 2014 ist dadurch gegeben, dass wir nur so einen genügenden Spielraum bekommen, und zwar können wir dann in zwei Etappen entsprechend intervenieren. Im Jahr 2008 haben wir die Möglichkeit, auf die Amtsperiode 2009 bis 2014 nach Massgabe der Fluktuationen Veränderungen vorzunehmen, also schon rasch, und allenfalls später noch auf die übernächste Wahlperiode, wenn sich aufgrund der Fakten das Bedürfnis dazu ergibt. Grundlage sind dann ein Zwischenbericht 2007 und ein Schlussbericht 2013.

Wie ich Ihnen im Eintretensvotum dargelegt habe, ist diese Dauer, die vielleicht lang erscheinen kann, bedingt durch die Übergangsordnung, die wir selber im Bundesgerichtsgesetz geschaffen haben und die mit Blick auf die Einführung von Strafprozessordnung und Zivilprozessordnung in etwa so verlaufen dürfte; genau weiss das niemand. Das ist die Begründung meines Antrages zu Artikel 1 Absatz 1.