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Hess Walter · Nationalrat · 2000-09-26

Hess Walter · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-09-26

Wortprotokoll

Das Rüstungsprogramm 2000 umfasst Ausgaben von 1,178 Milliarden Franken. Es ist eines der bescheidensten Rüstungsprogramme seit vielen Jahren. Die zentrale Beschaffung des Programmes sind 186 Schützenpanzer 2000 im Wert von 990 Millionen Franken. Weiter sollen 12 leichte Minenräumsysteme für 22 Millionen und 120 Fahrzeuge für Schiesskommandanten im Wert von 166 Millionen Franken beschafft werden.

Das Rüstungsprogramm 2000 hat auf vielen Seiten lebhafte Kritik hervorgerufen. Der Bundesrat und das Parlament wurden beschuldigt, überstürzt zu handeln, über die Beschaffung des Schützenpanzers zu beschliessen, ohne die Organisation und die Struktur der künftigen Armee zu kennen.

Worum geht es? Es geht ganz einfach um die teilweise Erneuerung und den Ersatz der vierzigjährigen Panzer M-113, deren Mobilität nicht ausreicht, um die Kampfpanzer Leopard 2 zu begleiten. Spezialisten werden es Ihnen bestätigen: Ein Leopard 2 ist weit von seiner maximalen [PAGE 999] Leistungsfähigkeit entfernt, solange er nicht von Panzergrenadieren begleitet wird. Ein Kampfpanzer ohne Panzergrenadiere ist schlecht einsatzfähig.

Soll mit dem Kauf also noch zugewartet werden, bis die zukünftige Organisation der Armee beschlossen ist? Am 21./22. August 2000 war die Mehrheit der Kommission überzeugt, über genügend Informationen zu verfügen. Am 11. Mai 2000 wurde das Fahrzeug präsentiert, und wir wurden über die Resultate der Vernehmlassung vom April informiert. Schliesslich kennen auch Sie den Entscheid des Bundesrates von 31. Mai 2000. Das Ja zu den politischen Leitlinien für das Leitbild der "Armee XXI" verschafft genug Klarheit über die Organisation der zukünftigen Armee. Es ist also zu grossen Teilen bekannt, wie diese Armee aussehen wird. Es ist bekannt, dass sie wie die europäischen Armeen Panzerbrigaden haben wird. Das wird von niemandem bezweifelt. Man weiss recht genau, wie die Armee organisiert sein wird. Es herrscht nur noch Unklarheit über ihre definitive Stärke.

Unsere Kommission hat nach langem Hin und Her eingesehen, dass bei der Erneuerung von Material und Ausrüstung die Planung eingehalten werden muss. Nur weil die Armee restrukturiert werden soll, darf nicht alles gestoppt werden. Früher oder später hätten die Schützenpanzer sowieso erneuert werden müssen. Das heisst, auch ohne Armeereform, ohne "Armee XXI", wäre der Moment gekommen, in dem die über vierzigjährigen M-113 hätten ersetzt werden müssen. Reform oder nicht: Der Moment ist da. Man spricht übrigens schon seit mehr als zehn Jahren vom Ersatz dieser Panzer. Das Argument, dass man einfach altes Material durch neues ersetze, stimmt zwar, sticht an sich aber noch zu wenig. Das ist nur die eine Hälfte. Viel wichtiger ist, dass eine zwingende Beschaffungslogik und eine Notwendigkeit für den Kauf von neuem Material bestehen. Das ist das Entscheidende und nicht einfach, dass Altes durch Neues ersetzt wird. Dazu ist die Antwort im Lauf der Diskussion in der Kommission klar geworden. Es gibt in Europa immer noch Tausende von Panzern, die täglich gewartet werden. Sie werden durch Armeen täglich beübt. In der Tat sind die Panzerbrigaden jetzt und in Zukunft das Rückgrat jeder modernen Armee.

Wir haben in diesem Zusammenhang überhaupt keinen Grund, die Panzer quasi stillschweigend oder durch Veraltenlassen ausser Gefecht zu setzen. Die Leitlinien zum Leitbild "Armee XXI" sehen vor, dass der Kern unserer Verteidigungsarmee aus Kampfbrigaden bestehen wird - das ist heute öffentlich bekannt. Diese Kampfbrigaden sollen aufgabenorientiert zusammengestellt werden. Angesichts dieser Stossrichtung leuchtet es ein, dass wir dafür sorgen müssen, dass mindestens eine solche Panzerbrigade zur Verfügung steht, wenn das neue Armeeleitbild realisiert wird.

Eine weitere Frage lautete: Wieso 186 Schützenpanzer? Eine moderne Panzerbrigade umfasst 142 Panzer. Mit dem Kauf einer Serie von 186 Schützenpanzern können wir eine Brigade mit 142 Stück ausrüsten und haben dann noch 44 zu Ausbildungszwecken zur Verfügung. Das reicht gerade mal für zwei Panzerbataillone.

Dieser Schützenpanzer kann mehrfach eingesetzt werden:

1. zur Begleitung des Kampfpanzers Leopard, also unter anderem zum Transport von Panzergrenadieren;

2. für Checkpoint-Aufgaben sowie zum Begleitschutz der Transporte, die Sicherheit erfordern;

3. für Bewachungsaufträge, wie wir sie im Vorjahr hatten, Stichwort Bern, Stichwort Genf;

4. für Aufträge der Friedensförderung, allenfalls auch im Ausland.

Auch die zukünftige, kleinere Armee muss mit modernem Material ausgerüstet werden, um glaubwürdig zu bleiben. Der aktuelle Rüstungsplan will auch in Zukunft Aktionsfreiheit garantieren. Alle im Rüstungsprogramm 2000 beantragten Systeme gehören zu Projekten, deren Realisierung im Rahmen der "Armee XXI" unbestritten ist.

Einzig bezüglich der jeweiligen Mengen herrscht noch etwas Unklarheit. Dies gilt auch für die Schützenpanzer und erklärt gleichzeitig, warum die Bestellung in Tranchen erfolgt. Wer eine Armee neu organisiert, wird sich bei der Beschaffung von Rüstungsmaterial eine gewisse Zurückhaltung auferlegen, bevor die Strukturen endgültig definiert sind. Das tun auch wir.

Nun gibt es aber Waffen und Geräte, die - wie auch immer die Armee gestaltet wird - zu beschaffen sind, weil sie für die militärische Auftragserfüllung unabdingbar sind, polyvalent eingesetzt werden können und einem dringenden Ersatzbedarf entsprechen. Eine moderne Armee kann auf Schützenpanzer nicht verzichten. Die Beschaffung präjudiziert somit nichts, sondern stellt einen Schritt dar, der so oder so zu unternehmen ist.

Das beantragte Material wird zu einem grossen Teil in der Schweiz hergestellt werden. Zudem wird die Schweiz indirekt in Form von Gegengeschäften beim Kauf von ausländischem Material profitieren. Etwa 80 Prozent des Geldes fliessen in die Schweizer Wirtschaft. Das Rüstungsprogramm 2000 entspricht grosso modo 5200 Jahressalären; es sichert während fünf Jahren durchschnittlich 1000 Arbeitsplätze. Grosse und komplexe militärische Systeme müssen im Ausland eingekauft werden. Die Rüstungspolitik sieht in diesen Fällen vor, dass nach einer direkten Beteiligung gesucht werden muss. Die ausgehandelte direkte Beteiligung von 40 Prozent für die Schützenpanzer erfüllt diese Vorgabe. Sie verursacht nur 2,1 Prozent zusätzliche Kosten. Diese Beteiligung ermöglicht es der Schweiz aber zudem, die notwendigen Kenntnisse für den richtigen Einsatz und die Wartung der Fahrzeuge zu erwerben.

Nun zur Typenwahl, die ja in den Medien auch umstritten ist: Wir haben uns für den schwedischen Schützenpanzer CV-9030 entschieden, weil er das beste Preis-Leistungs-Verhältnis aufweist. Studien haben gezeigt, dass dieses Fahrzeug - drei waren in der engeren Wahl - diesbezüglich die beste Note erhalten hat. Die schwedische Armee setzt seit 1993 Fahrzeuge der CV-90-Serie ein. Im Jahr 2002 wird sie über 500 Stück verfügen. Auch die norwegische Armee hat sich für diesen Schützenpanzer entschieden. Das von der Schweiz gewählte Fahrzeug wird mehr oder weniger dem norwegischen Modell entsprechen. Seine Besatzung besteht aus drei Mann, während acht Grenadiere transportiert werden können.

Die Gruppe für Rüstung hat, wie gesagt, drei Modelle geprüft. Der deutsche Kuka M-12 und der englische Warrior 2000 sind ebenfalls technisch hoch stehende Modelle, doch der schwedische Panzer überzeugte bezüglich des Preis-Leistungs-Verhältnisses am meisten.

Am Sonntag, 17. September 2000, erhielten etliche Parlamentsmitglieder einen Fax vom Büro Markus Wyser in Basel. Darin wird unter anderem der Beschaffungsprozess als Ganzes kritisiert. Mit dieser Kritik war die SiK bereits anlässlich ihrer Sitzung konfrontiert. Die Kommission ist aber nach eingehender Prüfung davon überzeugt, dass das Auswahlverfahren nicht nur korrekt, sondern auch sorgfältig durchgeführt worden ist. Im selben Fax wird auch die Verflechtung der Gruppe Rüstung mit der Ruag kritisiert. Ein solcher möglicher Interessenkonflikt, wenn man den so nennen will, besteht vorläufig noch in der Person von Toni Wicki als Rüstungschef - übrigens bald nicht mehr.

Die SiK begrüsst grundsätzlich diese Entflechtung, bedauert aber zugleich, mit dem Abgang von Toni Wicki einen hoch kompetenten und glaubwürdigen Rüstungschef zu verlieren.

Im Vorfeld der Besichtigung und Präsentation vom 11. Mai sind einzelne Mitglieder unserer Kommission mit Informationen versehen worden, die auf gravierende Mängel am CV-9030 schliessen liessen. Zudem wurde die Vermutung geäussert, dass entgegen früheren Beschlüssen des Bundesrates eine so genannte Helvetisierung vornehmen würde. Diese Kritik war vielleicht nicht ganz aus der Luft gegriffen. Sie bezog sich auf die Bereiche Kanone, Turm und Fahrwerk. Die Einzelheiten sind Ihnen bekannt, sie sind genannt worden. Aber ich kann es auch hier kurz machen: Die Mehrheit der Kommission ist davon überzeugt - die Präsentation hat uns das bewiesen -, dass es sich überhaupt nicht um Systemmängel handelt, sondern eindeutig um Fragen des so genannten "fine tuning".

[PAGE 1000] Zum Artikel in der "SonntagsZeitung" von vorgestern:

- Zum Auswahlverfahren habe ich bereits die Haltung der Kommissionsmehrheit bekannt gegeben.

- Der Vorwurf, die Gruppe Rüstung habe die SiK-Mitglieder mit falschen Angaben versorgt, ist ein sehr massiver Vorwurf an das VBS. Ich gehe davon aus, dass sich Herr Bundespräsident Ogi dazu äussern wird. Übrigens hat die Gruppe Rüstung gestern Schritte gegen die "SonntagsZeitung" eingeleitet. Aus der Sicht der Kommission nur zwei Sätze: Die Kommission ist immer davon ausgegangen - und tut das auch heute -, dass alle Angaben und Unterlagen, die ihr zur Verfügung gestanden haben, richtig sind. Es ist ja auch interessant, dass im Artikel mehrfach von falschen Angaben die Rede ist, aber nicht gesagt wird, welche Unterlagen falsch sein sollen.

Weiter steht im Artikel, unser Kollege Marti habe gesagt, entscheidend - entscheidend falsch, natürlich - sei, dass beim Schützenpanzer das Anforderungsprofil erstellt worden sei, bevor Bundesrat und Parlament die Aufgabe von "Armee XXI" festgelegt hätten. Die Mehrheit der Kommission teilt diese Meinung nicht. Wir müssen einen Schützenpanzer beschaffen, der möglichst alle bekannten Aufgaben erfüllen kann und nicht nur ein auf die "Armee XXI" zugeschnittenes Modell ist. Der neue Schützenpanzer wird eine Lebensdauer haben, die jene der "Armee XXI" in ihrer Ausgangslage bei weitem übersteigt.

Die zweite Beschaffung, die leichten Minenräumsysteme, ist unbestritten. Ich mache es ganz kurz: Mit den Minenräumsystemen sind wir in der Lage, Strassen und Gassen von Minen zu räumen.

Der dritte Kauf, die Fahrzeuge für Schiesskommandanten, ist wieder etwas umstritten. 120 Fahrzeuge sollen bestellt werden. Auch dieser Bereich ist schrecklich überaltert. Unsere Schiesskommandanten müssen quasi mit dem Rucksack auf einen Berg steigen und den Einsatz en direct beobachten. Mit dem neuen Fahrzeug kann man alles vereinheitlichen - Schnelligkeit, Mobilität, Flexibilität, Entscheidungsfindung -, und auch das Schiessen wird vereinheitlicht.

Zusammenfassend kann ich sagen, dass in der Kommission selbst Detailfragen - vor allem technischer Natur, die ausserhalb unseres Kompetenzbereiches liegen - durchaus zufriedenstellend beantwortet werden konnten. Bereits während unserer Kommissionsarbeit zeichneten sich die Konturen der "Armee XXI" ab. Wie gesagt, es wäre falsch, die Panzerbeschaffung allein mit Konzepten der "Armee XXI" begründen zu wollen. Der Rückweisungsantrag der Kommissionsminderheit beruft sich auf die "Armee XXI", die noch nicht beschlossen ist. Aber die Lebensdauer dieses neuen Schützenpanzers wird ja wesentlich länger sein als die Lebensdauer der "Armee XXI" in ihrer Ausgangslage. Es gibt keine Kampfdoktrin, bei der die Schützenpanzer nicht die Hauptrolle spielen. Übrigens: Die Alternativmodelle der SP sind alle sehr schützenpanzerlastig.

Noch ein Wort zum Rückweisungsantrag Schlüer: Herr Schlüer hat denselben Antrag auch in der Kommission gestellt, ihn dann aber wieder zurückgezogen. Der Antrag beruht eigentlich auf einem Misstrauen. Dieses Misstrauen teilt die Kommission nicht. Es wäre übrigens praktisch unmöglich, eine unabhängige und gleichzeitig kompetente Instanz zu finden, die das Geschäft à fonds beurteilen könnte. Dieser Weg ist gemäss Kommission nicht der richtige.

Zusammenfassend kommt die Kommission zum Schluss, dass die Fragezeichen, die im Vorfeld des heutigen Geschäftes auftauchten, erledigt oder doch so geringfügig sind, dass sie in der Bandbreite eines solchen Geschäftes liegen.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 18 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.