Huber-Hotz Annemarie · 2006-05-09
Huber-Hotz Annemarie · Bern · 2006-05-09
Wortprotokoll
Wenn Sie es mir erlauben, werde ich zu beiden Vorstössen Stellung nehmen, zur Motion Vaudroz 04.3612, die jetzt allerdings nicht vertreten wurde, und zur Interpellation Dormond Béguelin. Beide Vorstösse wurden eingereicht, bevor das neue Vernehmlassungsrecht verabschiedet wurde. In der Zwischenzeit hat das Parlament das Vernehmlassungsgesetz verabschiedet; es ist am 1. September des vergangenen Jahres in Kraft getreten. Die Verordnung dazu wurde ebenfalls erlassen. Insbesondere die Verordnung fängt die Punkte auf, die Frau Dormond kritisiert hat. Das nötige Instrumentarium, um eine spezielle Berücksichtigung der Kantone im Vernehmlassungsverfahren und bei der Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse sicherzustellen, liegt jetzt vor. Die nötigen Instruktionen für die Verwaltung sind gegeben. Ich hoffe, dass dieses Vernehmlassungsrecht und die Verordnung dazu in Zukunft auch entsprechend angewendet werden können. Damit würden die Anliegen des Motionärs und der Interpellantin berücksichtigt. Die Bundeskanzlei wird sich dafür einsetzen und hat auch einen entsprechenden Auftrag erhalten. Allerdings ist es bei der Flut der Gesetze schwierig, diese Anliegen bis ins Detail verwirklichen zu können. Ich kann Ihnen aber versichern, dass ich mich persönlich dafür einsetzen werde.