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Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2006-05-09

Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-05-09

Wortprotokoll

Die Beratungen zum Legislaturprogramm 2003-2007 waren ein Spiegelbild des damals und auch heute noch vorherrschenden Zustandes unseres Parlamentes. Damit meine ich natürlich in erster Linie unseren Rat vis-à-vis der Exekutive, des Bundesrates. Sie erinnern sich, trotz oder vielleicht eben gerade wegen einer 18-stündigen Monsterdebatte versagte letztendlich eine Mehrheit unseres Rates dem Legislaturprogramm seine Zusage. Der Einbezug des Parlamentes in die Legislaturplanung ist durchaus wünschenswert, und er macht auch Sinn. Gerade auch in Bezug auf unsere Konkordanzdemokratie, in welcher ja bekanntlich alle relevanten Kräfte in die Regierungsverantwortung eingebunden sind, stellt dieses Mitreden der Legislative bei der Planung einen wesentlichen Teil der politischen Kultur und der Austarierung der Kräfte im Spannungsfeld der Gewaltentrennung zwischen Gesetzgeber und Exekutive dar.

Es wäre fehl am Platz, wenn man rückblickend den Bundesrat für das damalige Scheitern des Legislaturprogramms verantwortlich machen würde. Nein, es waren die Parteien, genaugenommen SP und SVP, welche damals, in der Detailberatung, die überwiegende Anzahl der 83 Minderheits- und 10 Einzelanträge stellten. Anträge zu stellen ist in einem parlamentarischen Prozess nicht nur legitim, nein, es ist absolut notwendig, um eine Diskussion zu ermöglichen. Wenn allerdings bei einem Geschäft wie der Legislaturplanung von links wie rechts Maximalforderungen nicht nur gestellt werden, sondern bis zum Schluss hartnäckig daran festgehalten wird, ist zum Voraus klar, dass solche Anträge aufgrund der Kräfteverhältnisse in unserem Rat chancenlos sind. Gerade das war damals, in der Sommersession 2004, der Fall. Was übrig blieb, waren eine frustrierte SP-Fraktion - das Zustandekommen einer Mehrheit für ihre Anträge war aussichtslos - und eine SVP-Fraktion, welche sich trotzig gebärdete, denn aus dem genau gleichen Grund wie bei der SP-Fraktion hatten auch ihre Anträge nicht den Hauch einer Chance, mehrheitsfähig zu sein.

Es kam, wie es kommen musste: In der Schlussabstimmung scheiterte die ganze Vorlage. SP- und SVP-Fraktion verweigerten zusammen mit den Grünen - diese durchaus folgerichtig, weil sie nicht in die Regierungsverantwortung eingebunden sind - dem Programm ihre Zustimmung. Fazit: Die beiden Parteien, welche im Bundesrat zusammen vier Sitze, also die absolute Mehrheit haben, schickten das ganze Programm bachab. In jedem anderen Land hätte das zu einer Regierungskrise geführt. Es wäre als Misstrauensvotum gegenüber der Regierung verstanden worden. Bei uns, in unserer sogenannten Konkordanzdemokratie, passiert so etwas nicht. Man grollt zwar, winkt einander aber mit dem Zaunpfahl zu, geht aber dann zur politischen Tagesordnung über.

In dieser Tagesordnung wiederholt sich seitdem immer und immer wieder die gleiche Übung: Die beiden Parteien an den Polen stellen als Regierungsparteien nach wie vor nicht nur ihre Maximalforderungen, sondern sie sind in aller Regel nicht bereit, davon auch nur ein Jota abzuweichen. Die Folge davon ist ein verunsichert wirkender Bundesrat, dem es je länger, je weniger gelingt, Vorlagen ins Parlament zu bringen, von denen er weiss, dass sie mehrheitsfähig sind. Weshalb? Die Mehrheit unserer Landesregierung weiss genau, dass ihre eigene Klientel, sprich die eigenen Fraktionen, die Regierungspolitik nicht oder nur zögerlich mitträgt und entsprechend beliebig in die Opposition geht, wie es gerade in die politische Agenda passt. Es ist etwas gar einfach, wenn Kollegin Heim von hier aus dem Bundesrat fehlende Konkordanzbereitschaft vorwirft und im gleichen Satz von wechselnden Mehrheiten im Parlament redet. Frau Heim, die wechselnden Mehrheiten im Parlament für die Vorlagen des Bundesrates werden je länger, je mehr zu wechselnden Minderheiten. Das ist eben das Problem.

Wenn die CVP-Fraktion heute auf die Vorlage eintritt und somit die Änderung des Verfahrens mitträgt, so macht sie es im Bewusstsein, dass damit das feststellbare Kernproblem der mangelnden Konkordanzfähigkeit eines Teils der Regierungsparteien - oder prägnanter ausgedrückt: der Konkordanzunfähigkeit - nicht gelöst ist. Im Gegenteil: Mit dem Verzicht auf eine Gesamtabstimmung nach der Detailberatung und nach dem Differenzbereinigungsverfahren wird diesem Umstand explizit Rechnung getragen. Damit ist genau der Beweis erbracht, dass die Einigung auf einen gemeinsamen Nenner, auf ein gemeinsames Legislaturprogramm in der gegenwärtigen Konstellation Wunschdenken darstellt. Trotzdem sind wir für Eintreten. Wir müssen akzeptieren, dass die vorgeschlagenen Änderungen wohl der einzige Ausweg aus dem Dilemma sind, in dem sich das Parlament, vor allem unser Rat, grundsätzlich seit Beginn dieser Legislatur und speziell in dieser Angelegenheit seit der Sommersession 2004 befindet. Denn eine Wiederholung dieser Übung mögen wir dem Schweizervolk und auch unserem Rat nicht gönnen.