Huber-Hotz Annemarie · 2006-05-09
Huber-Hotz Annemarie · Bern · 2006-05-09
Wortprotokoll
Ich möchte Ihnen nicht verschweigen, dass der Bundesrat über die Neuregelung des Verfahrens für die Legislaturplanung im neuen Parlamentsgesetz alles andere als glücklich war. Insofern teilt er auch die kritischen Haltungen, die einige Fraktionssprecher geäussert haben. Der Bundesrat hat seine Meinung auch nicht aufgrund der Erfahrungen mit der Behandlung der Legislaturplanung im Jahre 2004 geändert. Er bezweifelt insbesondere die Zweckmässigkeit der Beschlussfassung der Legislaturplanung über einen einfachen Bundesbeschluss. Aber ich glaube, dass die selbstkritischen Äusserungen einiger Fraktionssprecher darauf hinweisen, dass die Legislaturplanung auch für das Parlament eine grosse Herausforderung ist und für die Zukunft auch bleiben wird.
Der Bundesrat ist deshalb den Initianten dankbar, dass sie das Thema Legislaturplanung erneut aufgegriffen haben. Er ist auch der Staatspolitischen Kommission dankbar, dass sie intensiv über die Bücher gegangen ist und dass sie dem Bundesrat Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat. Der Bundesrat hat diese Gelegenheit genutzt und hat seine Korrekturvorschläge der Staatspolitischen Kommission mitgeteilt. Er ist insbesondere auch dankbar dafür, dass die [PAGE 573] wenigen Korrekturen, die er selber vorgeschlagen hat, in der Kommission sogar noch verbessert worden sind. Insofern kann er den neuen Korrekturen der Staatspolitischen Kommission zustimmen.
Der Bundesrat ist insbesondere dankbar für den Antrag der Kommissionsmehrheit zu Artikel 147 Absatz 2, wo es um die Behandlung der Legislaturplanung im Parlament, im Plenum, und insbesondere um die Vertretung des Bundesrates geht. Ich denke, dass es eine gute Regelung ist, wenn man hier keine Ausnahme macht, sondern an die allgemeine Regel über die Vertretung der Geschäfte des Bundesrates im Ratsplenum anknüpft. Ich hoffe natürlich, dass mit dieser gesetzlichen Neuregelung, auch mit dem Willen des Parlamentes zur Konkordanz und zur Kompromissbereitschaft, die Legislaturplanung in zwei Jahren besser über die Bühne gehen wird, sowohl im Bundesrat als aber auch im Parlament. Denn meines Erachtens ist die Legislaturplanung ein staatspolitisch äusserst wichtiges Instrument, zu dem wir Sorge tragen müssen.