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Stamm Luzi · Nationalrat · 2000-09-27

Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-09-27

Wortprotokoll

Die Geschäftsprüfungskommission hat diesen Fall angeschaut. Sie haben es gehört: Es geht um das Problem, dass das Gesuch von Mendrisio auf die lange Bank geschoben wurde, während Biel und Schaffhausen, die ihre Gesuche später eingereicht hatten, noch berücksichtigt wurden.

Das Argument des Bundesrates ist jetzt im Wesentlichen, die Unterlagen seien nicht vollständig gewesen, insbesondere bezüglich der Frage, ob Mendrisio eine eigenständige touristische Region sei. Dazu möchte ich das sagen, was ich schon in der Kommission gesagt habe: Bei den Akten lag ein Brief der Tessiner Regierung vom 11. April 2000 an die Bundesrätin, in dem ausgeführt wurde, dass die Frage, ob Mendrisio eine eigenständige touristische Gegend sei, obwohl sie sehr nahe bei Lugano liege, längstens beantwortet sei.

Für den Vorwurf, Mendrisio habe nicht alle Unterlagen eingereicht, war nach Auffassung der GPK vor allem der Brief des Bundesamtes für Polizeiwesen an Bundesrat Koller vom 6. März 1999 entscheidend. In diesem Brief wurde ausgeführt, man unterbreite die Angelegenheit Mendrisio dem Departementschef, damit dieser einen vorläufigen Entscheid treffe, und man werde dann mit den Arbeiten fortfahren. Es folgte ein Anhang zu diesem Brief der Verwaltung, in dem die Argumente pro und contra aufgeführt waren. Bei den Argumenten, die für die Gutheissung sprechen, bestätigte das Bundesamt, dass der Bundesrat bereits 1976 festgehalten habe, dass Mendrisio eben doch eine eigenständige touristische Gegend sei. Diese Frage konnte also nicht mehr offen sein. Es wurden in diesem Brief zudem diverse Aspekte aufgeführt, welche für die Gutheissung der Bewilligung sprechen; u. a. die Legislative des Kantons Tessin habe sich dafür ausgesprochen, das Tessin befinde sich in einer wirtschaftlichen Krise usw. Dagegen wurde gesagt, die Distanz zwischen Mendrisio und Lugano von nur 15 Kilometern sei in der Tat ein Gegenargument, das gegen eine Bewilligung spreche.

Dieser Brief aber bedeutet - das ist oder war das Entscheidende für die GPK -, dass vonseiten der Verwaltung damals eben keine Fragen mehr offen waren, sondern dass es lediglich darum ging, dass der Bundesrat nun entscheiden sollte. Diese Erkenntnis führte die GPK zu ihrem Handeln.

Zusammengefasst kam die GPK zu folgendem Schluss: Nach dem Eingang des Gesuches dauerte es fünf Monate, und der Bundesrat hatte noch immer keinen Entscheid getroffen; anderthalb Monate dauerte es vom erwähnten Brief bis zum Moratorium. Nicht zuletzt war für die GPK das Argument mitentscheidend, dass das Moratorium ja vom Bundesrat selbst gesetzt wurde. Wenn das Moratorium beispielsweise vom Bundesgericht oder von einer anderen Instanz verfügt worden wäre, ohne dass der Bundesrat damit hätte rechnen können, dann würden die Dinge anders liegen. Es ist aber schon enorm stossend, dass das Dossier fünf Monate bereit lag - anderthalb Monate entscheidungsreif beim Bundesrat - und dass schliesslich der Bundesrat selbst ein Moratorium verfügte.

Das waren die Tatsachen, welche die GPK stutzig machten; das führte zu den Aktivitäten der GPK, und das führte auch zur Parlamentarischen Initiative, welche wir am kommenden Montagnachmittag zu behandeln haben.