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Gross Andreas · Nationalrat · 2006-05-10

Gross Andreas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-05-10

Wortprotokoll

Ich kann dort weiterargumentieren, wo Herr Stöckli aufgehört hat, weil das meiner Meinung nach der Punkt ist, den die Kommissionssprecher - beide gehören zu jenen, welche, wie die Mehrheit im Saal, das Finanzreferendum einführen wollen und daran sind, das zu realisieren - in ihrer Argumentation unterschätzt haben: Das Finanzreferendum verschiebt eben das Gleichgewicht doch ganz wesentlich. Ich bin einverstanden mit der neuen Nomenklatur von Herrn Beck: Das Zensorische und das Vorschlagende, das Konstruktive und das Bremsende müssen in einer Balance sein. Sie wissen, dass es ein alter Vorwurf gegenüber dem jetzigen System ist, ein Vorwurf eines von Ihnen sonst immer geschätzten ehemaligen Ständerates und Staatsrechtlers aus Basel, der heute schon davon spricht, dass wir ein demokratisches System haben, in dem jene, die gestalterisch beschleunigen wollen, einen Deux-Chevaux-Motor und jene, welche aufhalten, bremsen, retardieren wollen, eine Ferrari-Bremse haben.

Jetzt verstärken Sie noch das, was ohnehin schon fast zu stark ist, und unterlassen eben das Ausgleichende. Sie unterlassen es, auch dasjenige zu stärken, was heute zu schwach ist, nämlich das vorschlagende Recht, die Möglichkeit mitzugestalten. Es geht darum, das Gestalten eben nicht nur als doppelte Negation zu verstehen, sondern auch konstruktive Vorschläge zu machen, die vielleicht auf der Basis der geltenden Verfassungsordnung andere Schwerpunkte setzen.

Das Zweite, das die Kommissionssprecher eben unterschätzt haben, ist, dass die Hauptargumente aus der Geschichte, auch in Bezug auf die zwei von Herrn Lustenberger erwähnten Volksinitiativen der Linken aus den letzten hundert Jahren, die damals gegen die Gesetzesinitiative angeführt wurden, nicht mehr stimmen können, weil in der Zwischenzeit eben diese verunglückte allgemeine Volksinitiative eingeführt wurde. Sie ist verunglückt, weil man für sie die gleiche Unterschriftenzahl verlangt wie für die Verfassungsinitiative. Deshalb sind wir uns fast einig, dass es keinen grossen Mut braucht, zu sagen, dass kaum einer dieses Instrument je gebrauchen wird. Aber die Tatsache, dass man es gemacht hat, zeigt, dass die Argumentation des Zweikammersystems - das ist der grosse Unterschied zu den Kantonen - oder der Verfassungsmässigkeit, die in den Kantonen abgesichert ist und bei uns fehlt oder bei uns selber liegt, kein echter Einwand sein kann. Wenn das nämlich eine Rolle spielen würde, hätte man auch die allgemeine Volksinitiative nicht einführen dürfen.

Das heisst also, dass zwei oder drei der vier Gründe von Herrn Lustenberger bereits wegfallen, weil die Menschen nämlich durchaus im Rahmen der geltenden Verfassung agieren können. Ich möchte daran erinnern - und das ist eines der wichtigsten Argumente -, dass ungefähr die Hälfte der heutigen Verfassungsinitiativen eigentlich mit gesetzlichen Reformen erfüllt werden könnten. Weiter ist es keine Bevorteilung eines Rates, weil man bei der allgemeinen [PAGE 675] Volksinitiative auch ein Verfahren finden wird, das beide Räte äquivalent berücksichtigt - das ist es. Die objektiven Hindernisse, welche den Bund von den Kantonen unterscheiden, hat man bewältigt. Gleichzeitig verstärkt man die Bremse, und jetzt sollte man, wie Herr Stöckli hier gesagt hat, eben bereit sein, auch das positiv-gestalterische Element zu stärken, zumal - und das sind zwei ganz wichtige weitere Gründe - wir uns bewusst sein müssen, dass die Kantone ihrerseits das Instrumentarium der direkten Demokratie verfeinern; die Kantone haben eh schon ein feineres Instrumentarium als der Bund. Ich möchte daran erinnern, dass nicht nur die Unterschriftenzahlen im Kanton Zürich um 40 Prozent und im Kanton Basel-Stadt um 20 Prozent gesenkt worden sind, sondern beide Kantone haben auch das konstruktive Referendum eingeführt: Das ist eine echte, originelle Innovation. Dass meine Initiative hier nicht besonders originell ist, gebe ich wie gesagt durchaus zu.

Es gibt heute auch eine Verschiebung der Macht hin zur Verwaltung, zur Exekutive und zur internationalen Ebene. Genau in dem Moment, als vor hundert Jahren eine ähnliche Verschiebung zur Bundesebene stattfand, verfeinerten und stärkten die Kantone ihrerseits eben die direkte Demokratie. Das sollten wir nun endlich auch tun. Und diejenigen, die das nicht tun wollen, sollten zugeben, dass sie ein Privileg des Parlamentes, nämlich die Gesetzgebung, nicht mit den Bürgern teilen möchten. Dieses Nichtteilen ist in der direkten Demokratie aber sinnwidrig, weil wir alle unsere Macht teilen sollten. Weiter sollten sie einfach sagen, dass sie nach wie vor - und das ist unredlich - die gesetzgeberischen Reformer auf die Verfassungsebene verweisen wollen, weil dort die Macht der Konservativen mit der doppelten Mehrheit grösser ist als bei der Gesetzgebung.