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Engelberger Eduard · Nationalrat · 2006-05-10

Engelberger Eduard · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-05-10

Wortprotokoll

Das vorliegende Geschäft datiert vom Anfang des Jahres 2004. Die parlamentarische Initiative 04.416 der SVP-Fraktion mit dem Titel "Transparenz und Wahrnehmung der Führungsverantwortung im UVEK" verlangt eine PUK. Das Büro des Nationalrates hat am 7. Mai 2004 und am 27. August 2004 diese parlamentarische Initiative eingehend geprüft; es hat am 7. Mai 2004 Nationalrat Ueli Maurer als Vertreter der Initianten angehört und eine Aussprache über die Frage geführt, ob dem Anliegen der Initianten Folge zu leisten sei. Das Büro hat dabei festgestellt, dass die Frage nach der Einsetzung einer PUK im Bereich des UVEK und des Bazl bereits bei der Behandlung der parlamentarischen Initiative 03.405, "Swissair-Debakel", eingehend diskutiert wurde. Damals beantragte das Büro dem Plenum mehrheitlich, der Initiative sei keine Folge zu geben, da entsprechende Untersuchungen durch die GPK des Ständerates schon durchgeführt worden seien und deshalb die Initiative nicht mehr aktuell genug sei.

Die hier vorliegende parlamentarische Initiative geht jedoch weiter. Sie fordert eine PUK, die einen umfassenden Auftrag zur vertieften Überprüfung der Organisation und der Strukturen des ganzen UVEK erhalten soll. Auch soll diese PUK abklären, ob allenfalls Mängel in der Wahrnehmung der Führungsverantwortung und bezüglich der Informationspflichten vorliegen. Neben dem Bazl soll auch der Bereich der Neat untersucht werden. Zudem wären Fragen von problematischen Doppelfunktionen im Bereich Mobilfunk und im Bereich Schutz vor nichtionisierender Strahlung zu klären, weil mit dem Bakom und dem Bafu sowohl Bewilligungs- als auch Kontrollinstanz im UVEK angesiedelt sind.

In der Diskussion im Büro wurde teilweise anerkannt, dass im weiten Aufgabengebiet des UVEK nicht alles optimal funktioniert oder funktioniert hat. Es wurde aber auch darauf hingewiesen, dass die in der parlamentarischen Initiative angesprochenen Probleme nur zum Teil vom Departement direkt zu verantworten sind, da ein grosser Teil der Kompetenzen bei Stellen ausserhalb der Verwaltung liegen, so zum Beispiel bei der Neat AG, bei den SBB, bei der Skyguide usw.

Das Büro diskutierte vor allem die Frage, ob für die Untersuchung der angesprochenen Probleme eine parlamentarische Untersuchungskommission eingesetzt werden muss oder eingesetzt werden soll oder ob dafür nicht die Geschäftsprüfungskommission ausreichen würde. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass die Einsetzung einer PUK nur dann sinnvoll ist, wenn die Informationsrechte der GPK ungenügend sind. Es wurde aber festgestellt, dass auch die GPK weitgehende Informationsrechte in Anspruch nehmen kann. Einzig Informationen, die der unmittelbaren Entscheidfindung des Bundesrates dienen, sind ihr nicht zugänglich. Ausserdem kann sie im Gegensatz zu einer PUK Beamte und Privatpersonen nicht als Zeugen befragen.

Die Mehrheit des Büros ist der Meinung, dass im vorliegenden Fall die Informationsrechte der GPK ausreichend sind und dass die Überprüfung von organisatorischen und strukturellen Fragen eines Departementes geradezu eine klassische Aufgabe der Geschäftsprüfungskommission ist. Die Mehrheit des Büros lehnt deshalb die Einsetzung einer PUK ab.

Eine Minderheit ist demgegenüber der Auffassung, dass genügend Vorkommnisse von grosser Tragweite aufgetreten sind, die die Einsetzung einer PUK und damit eine umfassende Überprüfung des UVEK rechtfertigen. Die Minderheit findet es für die Wiederherstellung des Vertrauens in das wichtige Departement dringend angezeigt, dass die Vorkommnisse durch eine PUK untersucht und transparent gemacht werden.

Trotzdem: Gemäss Artikel 109 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes beantragt Ihnen die Mehrheit des Büros mit 8 zu 3 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben und keine PUK einzusetzen.

Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit des Büros, diesem Antrag zu folgen und der Initiative keine Folge zu geben.