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Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2006-05-10

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2006-05-10

Wortprotokoll

Es sind ziemlich genau zwei Jahre her, seit das Stimmvolk das Steuerpaket klar abgelehnt hat. Dieser Entscheid war richtig und notwendig. Allerdings sind durch die Ablehnung des Steuerpaketes auch sehr berechtigte Anliegen unter die Räder geraten, so auch die Besteuerung des selbstbewohnten Wohneigentums, wo ein Systemwechsel vorgesehen war.

Dies war der Anlass meiner parlamentarischen Initiative, und ich stelle fest, dass es sie auch wirklich braucht. Denn die Teilabschaffung des Stempels war auch in diesem Steuerpaket, und die hat der Bundesrat umgehend wieder angepackt. Auch bezüglich fairerer Besteuerung der Ehepaare und Familien läuft nun endlich etwas. Nur der Systemwechsel bei der Besteuerung des selbstbewohnten Wohneigentums ist in einer tiefen Bundesratsschublade verschwunden, obwohl dieser Systemwechsel mehr Steuergerechtigkeit zwischen Mietern und Hauseigentümern sowie Erleichterungen für Steuerbehörden schaffen und auch für die Steuerpflichtigen administrativen Aufwand abbauen würde.

Mit meiner Initiative möchte ich den Systemwechsel bei der Besteuerung des selbstbewohnten Wohneigentums nun möglichst rasch wieder auf die politische Agenda bringen. Die Initiative verlangt den reinen Systemwechsel - also künftig keine Eigenmietwertbesteuerung mehr, aber auch keine Abzüge mehr für Schuldzinsen, Unterhalt und andere Aufwendungen für das selbstbewohnte Wohneigentum. Es sind meines Erachtens drei Hauptgründe - die ich hier nennen möchte -, die zu diesem Wechsel führen sollten: erstens die Steuergerechtigkeit, zweitens die Vereinfachung und Kostenersparnis bei der Steuerveranlagung, und drittens fallen unerwünschte Anreize zum Schuldenmachen weg.

Zu den drei Punkten ganz kurz etwas; zunächst zu den Vereinfachungen für Staat und Private: Heute müssen die Steuerveranlagungen immer noch den Wert des selbstbewohnten Wohneigentums enthalten, und zwar nicht bei den Steuern für das Vermögen, sondern bei den Steuern für das Einkommen. Die Vermögenssteuer ist relativ einfach festzusetzen. Hingegen gibt es immer wieder Streitereien über die Höhe des Eigenmietwertes. Muss dieser nicht mehr veranschlagt werden, fallen verschiedene Differenzen weg, und es muss nur noch der Vermögenssteuerwert eingesetzt werden, über den man gar nicht so gross streiten muss, weil er bei der Besteuerung ohnehin sehr viel weniger stark ins Gewicht fällt. Es ersparen sich also die Veranlagungsbehörden Zeit und Mühe, es ersparen sich die Privaten ebenfalls grosse Auseinandersetzungen. Die Rechtsmittelinstanzen können zudem entlastet werden, also weniger Aufwand, weniger Kosten, schlankerer Staat. Was wollen wir eigentlich noch mehr?

Das Argument der Steuergerechtigkeit ist jetzt mehrfach herangezogen worden. Rund 70 Prozent unserer Bevölkerung wohnen zur Miete, und nur etwa 30 Prozent können überhaupt von diesen Bevorzugungen und Privilegien profitieren. Es ist ungerecht, wenn diejenigen, die zur Miete wohnen, in ihrer Steuerrechnung keinerlei Kosten für das Wohnen abziehen können; hingegen können diejenigen, die das Eigenheim oder die eigene Wohnung bewohnen, verschiedene Abzüge machen.

Unerwünschte Anreize zum Schuldenmachen, das haben schon meine Vorredner gesagt; ich möchte da nicht mehr allzu weit ausholen. Ich stelle einfach fest, dass die ablehnende Mehrheit der Kommission eigentlich nur mit der Behauptung argumentiert, die Initiative verstosse gegen die Idee der Wohneigentumsförderung. Dazu muss ich sagen: Es gibt in der Bundesverfassung nicht nur das Ziel der Wohneigentumsförderung, es gibt doch auch das Grundanliegen der Gerechtigkeit, auch der Steuergerechtigkeit. Es wäre eine falsche Austarierung dieser beiden Anliegen, wenn man die Privilegierung von 30 Prozent unserer Bevölkerung vorziehen wollte.

Ich habe meine drei Punkte gesagt und möchte Sie bitten, dieser Initiative Folge zu geben. Es muss nun in diesem Punkt etwas laufen.

Halt! Ich habe noch vergessen, meine Interessenbindung offen zu legen; das möchte ich noch tun. Ich wohne auch im eigenen Haus, wie übrigens alle Mitglieder unserer Fraktion und wahrscheinlich die grosse Mehrheit in diesem Rat. Ich spreche also gegen meine eigenen, persönlichen Interessen. Aber wir sind ja nicht gewählt und dafür da, Eigeninteressen zu vertreten, sondern zum Wohl des Landes und des ganzen Volkes zu wirken. Denken Sie daran, wenn Sie abstimmen.