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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2006-03-06

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-03-06

Wortprotokoll

Der Kommissionssprecher hat die wesentlichen Elemente dieser Gesetzesvorlage genannt. Ich möchte sie nicht wiederholen, sondern in zwei Punkten abrunden.

1. Es ist richtig: Wir sprechen hier von einem reinen Steuergesetz. Wir wollen alle Anliegen im Zusammenhang mit Jugendschutz, Werbeverbot und Änderungen des Lebensmittelrechtes in die entsprechenden Gesetze verweisen und hier beim fiskalischen Aspekt bleiben. Es war uns klar, dass die Begehren von allen Seiten kommen, wenn man ein Fiskalgesetz zur Diskussion stellt. Die einen wollen die Steuer erhöhen, die anderen ganz abschaffen und die Dritten senken. So war es dann auch in der Kommission, und es hat keine Überraschung gegeben, obwohl all diese Gedanken richtigerweise - würde ich sagen - in der Kommission diskutiert worden sind.

Neu an diesem Gesetz ist, dass wir die Preisbindung aufheben. Neu ist, dass wir die Steuer nach der Stärke des Bieres bemessen: Je stärker und alkoholhaltiger ein Bier ist, desto höher fällt dann eben auch die Steuer aus. Neu ist, dass wir zum Schutz von wirtschaftlich unabhängigen Kleinbrauereien, die weniger als 55 000 Hektoliter jährlich produzieren, eine Biersteuer-Mengenstaffel zur Anwendung bringen, welche mit tieferen Sätzen verbunden ist. Neu ist, dass wir Ihnen beantragen, dem Bundesrat die Kompetenz zu geben, die Steuersätze bei einer Teuerung von 5 Prozent zu erhöhen. Das ist ein Thema, das möglicherweise auch noch im Rat hier diskutiert werden wird. Neu ist dann ferner, dass die alkoholhaltigen Biermischgetränke auch der Biersteuer unterworfen sein werden. Aber nicht neu ist Folgendes: Wir schlagen Ihnen keine Erhöhung der Steuer vor, sondern wir gehen davon aus - übrigens auch in unseren Finanzplanungen für die nächsten Jahre -, dass diese Steuer anhaltend etwa 100 Millionen Franken in die Bundeskasse bringen wird.

2. Zur Abschaffung der Biersteuer - das Gastgewerbe hat eine solche gefordert -: Das ist wie gesagt nicht neu. Bei jeder Revision kommt dieses Anliegen verständlicherweise; so war es auch mehrfach seit 1936. Die Branche hat jedoch diese Steuer akzeptiert und kann damit leben. Sie geht davon aus, dass es in der Tat keine Wettbewerbsverzerrung darstellt, wenn man eine Steuer in der Grössenordnung, wie sie heute bemessen ist, erhebt. Aber wenn man sie wesentlich erhöhen würde, dann entstünden insbesondere gegenüber anderen alkoholischen Getränken Wettbewerbsverzerrungen. [PAGE 5]

Die Frage, ob man sie hätte erhöhen müssen, ist eine Frage, die vor allem von den Organisationen der Prävention intensiv an uns herangetragen wird. Sie machen geltend, dass mit dem Bierkonsum und generell mit dem Alkoholkonsum stets soziale Kosten verbunden sind, welche mit dem Alkoholmissbrauch zusammenhängen. Sie machen darauf aufmerksam, dass der Bierkonsum, namentlich bei Jugendlichen, in letzter Zeit dramatisch zugenommen haben soll. Sie machen darauf aufmerksam, dass bei vielen sogenannten Volksanlässen, wo das Bier eben auch als Volksgetränk dargestellt wird, Mineralwasser letztlich teurer ist als Bier, und sie machen darauf aufmerksam, dass man eben mit Steuern doch eine gewisse Lenkungswirkung erzielen kann.

Demgegenüber sprechen sich die Verfechter einer gleichbleibenden Steuer bzw. die Gegner einer Biersteuererhöhung dafür aus, dass mit dieser Steuer keine Zweckbindung verbunden sein sollte; sie sollte einen reinen Fiskalcharakter behalten. Sie argumentieren, wenn man in der Tat diese Steuer um 100 Prozent erhöhen, also verdoppeln, würde, dann hätte das auf eine Stange Bier - das sind ja bekanntlich drei Deziliter - die ernüchternde Auswirkung, dass sie 10 Rappen teurer würde. Darin besteht sehr wahrscheinlich dann in der Tat keine Lenkungswirkung.

Die Gegner einer höheren Biersteuer machen auch darauf aufmerksam, dass der Konsum in unserem Land - das hat auch der Kommissionssprecher dargelegt - rückläufig ist. Weiter machen sie darauf aufmerksam, dass automatisch, wenn man die Steuer erhöhen würde, eben auch Wein und Most in den Sog der Besteuerung kommen müssten. Das will eigentlich fast niemand, denn dann würde eine völlig neue Front aufbrechen. Somit spricht eigentlich unter dem Strich dann sehr vieles für das heutige Steuerregime und für seine Beibehaltung. Just das aber möchte Ihre vorberatende Kommission nicht. Sie möchte die Steuer herabsetzen, und das ist ein Punkt, mit dem der Bundesrat nun wieder nicht einverstanden ist. Ich werde dann bei der Detailberatung, wenn wir Artikel 11 behandeln, die Argumente präsentieren; ich verzichte jetzt darauf.

Ich bitte Sie, auf diese Gesetzesrevision einzutreten und sie alsbald zu behandeln.