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Maissen Theo · Ständerat · 2006-03-06

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-06

Wortprotokoll

Seinerzeit habe ich mich bezüglich des Bundesverwaltungsgerichtes stark für den Standort St. Gallen engagiert, und es ist dann schliesslich ein Entscheid des Parlamentes herausgekommen, der wirklich als Dezentralisierung von Bundesbehörden bezeichnet werden kann. Dies im Gegensatz zur sogenannten Dezentralisierung von Bundesämtern, die man gemacht hat - ich denke an Standorte wie Neuchâtel, Biel, Grenchen, die doch alle im näheren oder weiteren Umfeld von Bern liegen. [PAGE 3]

Am letzten Montag hatten die Mitglieder der KöB des Ständerates zusammen mit jenen der KöB des Nationalrates Gelegenheit, nach St. Gallen zu reisen. Wir waren von der Sankt Galler Regierung eingeladen worden, die uns über das Vorhaben und den Projektstand orientierte. Der Anlass war sehr informativ, und ich möchte an dieser Stelle meinen besten Dank für diese Einladung aussprechen. Wir konnten feststellen, dass es ein gutes Projekt ist, dass es eine optimale Lösung sein wird; und auch der jetzige Stand der Realisierung liegt im Plan.

In der Botschaft zum zivilen Bauprogramm 2006, die uns der Bundesrat seinerzeit unterbreitet hat, ist der Vorschlag enthalten, dass das Gebäude durch den Kanton St. Gallen zu erstellen ist, der Bund es für fünfzig Jahre mietet und es daraufhin, nach fünfzig Jahren, entschädigungslos an den Bund fällt. Der Grund, weshalb man diese Lösung gewählt hat, liegt in einem Beschluss des Parlamentes. Wir haben seinerzeit über das Entlastungsprogramm 2003 die Mittel für eine Eigentumslösung gestrichen. So blieb dann dem damaligen Bundesrat Kaspar Villiger nichts anderes übrig, als mit St. Gallen einen Vertrag mit einer Mietlösung zu machen.

Nun ist es in der Regel so - das zeigen Erfahrungen -, dass für den Staat Eigentumslösungen günstiger sind als Mietlösungen. Im vorliegenden Fall waren die Weichen aber wie erwähnt durch das Entlastungsprogramm 2003 bereits gestellt. Aber die Lösung mit einer Miete sollte nicht teurer sein als der Kauf, und das war die Frage in der KöB.

Der Antrag des Bundesrates ging dahin, für diese fünfzig Jahre eine Miete im Betrag von gesamthaft 250 Millionen Franken zu bezahlen. Das federführende Departement bei diesem Geschäft ist das EJPD. Bundesrat Blocher hat uns in der KöB auf unsere Rückfragen hin mehrfach versichert, bei den Verhandlungen mit St. Gallen sei man an die unterste Grenze gegangen, es sei für den Bund die günstigste Lösung. Bundesrat Blocher äusserte die Überzeugung, dass das gesamte Projekt nicht billiger käme, wenn man mit St. Gallen neu verhandeln würde, denn es sei von ihm, wie gesagt, bereits so verhandelt worden, dass man die günstigstmögliche Lösung erreicht habe.

Nun hat sich aber einmal mehr gezeigt - ich habe das in den Jahren meiner Tätigkeit in der KöB verschiedentlich erlebt -, dass es notwendig ist, dass wir vom Parlament bzw. von der Kommission bei Immobiliengeschäften dem gegenüber, was uns der Bundesrat vorlegt, kritisch eingestellt sind, weil nicht alle Argumente, die dargelegt werden, der Weisheit letzter Schluss sind. So hat sich auch diesmal gezeigt, dass es richtig war, dieses Geschäft an den Bundesrat zurückzuweisen, ist es nun doch gelungen, mit neuen Verhandlungen bei den Mietzinsaufwendungen 25 Millionen Franken einzusparen: statt 250 Millionen Franken also noch 225 Millionen Franken. Die Gespräche in St. Gallen am letzten Montag haben mir dann auch gezeigt, dass man dort mit dieser Lösung durchaus auch zufrieden ist und damit gut leben kann.

Was wichtig ist: Durch unser Vorgehen ist für dieses Projekt keine Verzögerung entstanden, wie man sie ja befürchtet hatte. Zudem können die Arbeiten nun zielstrebig fortgesetzt werden, wenn wir heute dem Antrag des Bundesrates zustimmen, hier 225 Millionen Franken zu bewilligen.

Für mich bleibt nur noch ein Fragezeichen. In der Botschaft lesen wir auf Seite 5167 Folgendes: "Es kann heute nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund von Änderungen der zugrundegelegten Annahmen zu einem späteren Zeitpunkt ein entsprechender Zusatzkredit angefordert werden muss." Persönlich habe ich meine Bedenken, wenn in einer Botschaft derartig offene Formulierungen gewählt werden, die noch alles erwarten lassen. Wir haben das in der KöB auch zur Diskussion gestellt, und seitens der Verwaltung wurde uns daraufhin versichert, dass heute selbst mit der Lösung von 225 Millionen Franken genügend Sicherheiten da sind. Es dürfte kaum notwendig sein, hier jemals Zusatzkredite beschliessen zu müssen. Ich gehe davon aus, dass dies so zutreffend ist.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und bitte Sie, dem Antrag der Kommission zu folgen.