Deiss Joseph · Bundesrat · 2006-03-07
Deiss Joseph · Bundesrat · Freiburg · 2006-03-07
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat mit keinem der vier Punkte ein Problem. Es stimmt nicht, wenn Herr David sagt, der Bundesrat wolle die Punkte 3 und 4 nicht. Der Bundesrat sagt, aufgrund der Arbeiten, die im Gang sind, seien die Punkte 3 und 4 erfüllt. Ich werde Ihnen nun zeigen, weshalb das so ist.
Vorerst aber noch eine Bemerkung: Wir stehen vor der grossen Aufgabe - wir haben sie vor einigen Jahren in Auftrag genommen -, die Preisinsel Schweiz zu bekämpfen. Das setzt grosse Mittel in puncto Personal voraus. Ich muss Ihnen sagen: In der jetzigen Situation der Sparmassnahmen bin ich natürlich darauf aus, die gleiche Arbeit nicht zwei-, dreimal machen zu müssen, sondern einmal und dafür richtig.
Wir sind der Meinung, dass die Studien, die von den Punkten 1 und 2 betroffen sind, schon mehrfach gemacht wurden. Wir wissen, wo und um wie viel es teurer ist. Aber wir sind damit einverstanden, dass es darum geht, diese Studien à jour zu halten. Wir sind bereit, das nachzuführen; das ist das Erste.
Zweitens stützt sich Herr David auf die Überlegungen des Preisüberwachers ab. Der Preisüberwacher nennt in seinen Ausführungen die Gründe, welche er als hauptsächliche Ursachen für die Hochpreisinsel betrachtet, insbesondere im Bereich der Alleinimporteure. Er sagt: "Diese Marktsegmentierung führt bei den Importgütern zu Preisdiskriminierungen und zur Hochpreisinsel Schweiz. Die preistreibenden Faktoren haben wir in einer Typologie von Verhinderungsmechanismen bei Parallelimporten identifiziert und nachstehend diese Praktiken geschildert." Er hat insgesamt fünf solche Probleme geortet und jedes Mal das Instrument, das es braucht, angegeben.
1. Die erste Praxis ist die Vertikalbindung, d. h. Preis- und Lieferbindungen zwischen dem ausländischen Lieferanten und dem Alleinimporteur/Grossisten in der Schweiz, was vor allem Herr Frick angeprangert hat. Der Preisüberwacher sagt aber gleichzeitig: "Mit dem neuen Kartellgesetz, Artikel 5 Absatz 4, sind solche Vertikalbindungen an sich schädlich und mit Bussen belegbar." Die Gesetzesänderung wurde vorgenommen, sie wurde noch nicht durchgespielt. Aber was kann ich hier tun? Soll ich noch einmal das Kartellgesetz in Artikel 5 Absatz 4 ändern? Was der Preisüberwacher hier verlangt oder anregt, ist getan.
2. Die häufigste Art der Verhinderung von Parallelimporten besteht in unzähligen Differenzen bei Produktnormen, Anschreibepflichten, Typenbezeichnungen, Materialvorschriften usw.
Wir können jetzt hier die Methode wählen, die darin besteht, jedes Reglement und jedes Gesetz einzeln dranzunehmen und zu durchforsten. Das hätten wir auch beim Binnenmarktgesetz machen können: jeden Beruf anschauen und eine Gesetzesvorlage bringen. Wir haben damals gesagt: Wir nehmen eine Massnahme, die alles auf einmal regeln soll.
Der Preisüberwacher sagt dann: "Für Abhilfe könnte bei dieser Importbehinderung die Anwendung des Cassis-de-Dijon-Prinzips durch die Schweiz sorgen." Das Parlament hat das beschlossen, der Bundesrat ist dahinter. Es ist also meines Erachtens nicht nötig, dass wir noch einmal beschliessen, dass wir das Cassis-de-Dijon-Prinzip jetzt bringen. Das ist Punkt 2.
3. "Zudem wirkt bei uns die schweizerische Besonderheit der nationalen Patenterschöpfung. Wenn ein Produkt patentiert ist oder wenn es auch nur eine Komponente enthält ...." Sie kennen das Problem. Der Preisüberwacher weist darauf hin, dass die EU eine regionaleuropäische Patenterschöpfung hat und wir eine nationale. Sie kennen den Stand der Diskussion. Es gibt hier nichts Neues zu entdecken. Die Frage ist wiederum: Will das der Bundesrat? Er will es bis jetzt nicht. Will das Parlament die regionale Erschöpfung anstelle der nationalen? Neue Studien sind dazu nicht nötig, es gibt ganze Bücherregale davon.
4. "Einen Spezialfall der Produkteverteuerung beim Import kennen wir in der Agrarmarktverordnung. Durch sie werden ...." So der Preisüberwacher. Was kann man hier tun? Erstens die WTO-Runde mitmachen, zweitens mit der EU im Agrarbereich Freihandel einführen. Das Problem ist erkannt, die Massnahme ist nicht ergriffen worden, aber im Studium. Was kann ich weiter noch studieren? Ich sehe nicht, was.
5. "Schliesslich haben wir ein Sonderregime mit einem hohen Protektionsgrad beim Heilmittelmarkt. Aufgrund des Heilmittelgesetzes sind in dreieinhalb Jahren sage und schreibe 20 Vollzugsverordnungen erlassen worden. Diese hohe Regulierungsdichte bewirkt ...."
Das ist die Liste des Preisüberwachers. Die Massnahmen sind entweder getroffen, sind in Vorbereitung, oder wir wissen, wo es hapert und was nötig wäre. Deshalb sagt der Bundesrat nicht: Wir wollen von dem nichts wissen. Es wäre ja ein Stumpfsinn, die Studien zu machen und zu sagen: Wir wollen dann aber nicht handeln. Der Bundesrat sagt vielmehr in seiner Stellungnahme - wenn Sie richtig lesen -: "Soweit das Postulat auf Rechtsänderungen abzielt, sieht der Bundesrat dieses Anliegen durch beschlossene und eingeleitete Reformen als erfüllt an."
Deshalb rät Ihnen der Bundesrat, ihm nicht unnötige Aufgaben aufzubürden, sondern ihn die Arbeit machen zu lassen, mit den Mitteln, die er hat, und somit die Punkte 3 und 4 des Postulates abzulehnen.
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