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Schiesser Fritz · Ständerat · 2006-03-07

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-07

Wortprotokoll

Zuerst möchte ich Kollege Pfisterer danken für das Kompliment, das er der Kommission ausgerichtet hat. Ich entnehme diesem Kompliment, dass er anerkennt, dass wir in der Kommission gründliche Arbeit geleistet haben, dass wir aber seines Erachtens die falschen Schlussfolgerungen daraus gezogen haben. So könnte man das vielleicht interpretieren.

Es ist wichtig, dass die Frage der Verfassungsmässigkeit in diesem Rat und nicht nur in der Kommission diskutiert wird. Das ist die grundlegende Frage, die sich hier stellt; der Rest des Gesetzes war ja, wie Sie ersehen können, in den Beratungen der Kommission nicht umstritten. Das ganze Konzept, wie es vom Bundesrat vorgelegt wurde, ist von der Kommission ohne Änderungen angenommen worden.

Nun erlaube ich mir, auf die Frage der Verfassungsmässigkeit noch etwas näher einzugehen. Kollege Pfisterer hat die pointierte Frage aufgeworfen, ob eine Befristung eines Gesetzes eine Verfassungswidrigkeit heilen könne. Auf die grundsätzlichen Überlegungen allgemein werde ich nicht mehr eingehen; diese hat der Kommissionssprecher in hervorragender Weise dargelegt, sodass es sich erübrigt.

Herr Pfisterer hat also die Frage aufgeworfen, ob die Befristung eines Gesetzes eine Verfassungswidrigkeit heilen könne. Selbstverständlich kann eine zeitliche Befristung eine Verfassungswidrigkeit nicht heilen, das ist klar. Wenn die Frage so pointiert gestellt wird, kann sie nur mit Ja oder Nein beantwortet werden. Nun stellt sich aber die Frage, ob die Voraussetzungen gegeben sind, um diese Frage derart pointiert zu stellen und sie mit einem Ja oder einem Nein zu beantworten. Ich glaube, diese Ausgangslage ist nicht gegeben, es sei denn, dieser Rat würde etwas anderes entscheiden.

Der Bundesrat und Ihre Kommission haben in Bezug auf die Verfassungsmässigkeit gewisser Bestandteile der Vorlage Bedenken geäussert. Der Nationalrat, also die andere Kammer, hat klar entschieden, die Vorlage sei verfassungsmässig, und er hat diesen Gesetzentwurf so verabschiedet. Wir haben davon auszugehen, dass im anderen Rat, der diesem Rat gleichgestellt ist, eine Frage klar beantwortet worden ist, die wir uns jetzt noch einmal vornehmen und bei der wir noch nicht volle Kenntnis darüber haben, ob wir diese Frage gleich beantworten können wie der andere Rat. Ich glaube, das ist ein Element, das wir hier auch zur Kenntnis nehmen müssen. Bevor wir dem anderen Rat sagen: "Dein Entscheid", der ja deutlich ausgefallen ist, "ist falsch", müssen wir uns mit dieser Frage vertieft befassen. Dann können wir allenfalls dem Nationalrat entgegentreten und ihm auch entgegenhalten, dass er mit seinem Entscheid diese Frage falsch beantwortet habe.

Die Kommission wollte aber im Moment nicht so weit gehen; sie konnte - meines Erachtens zu Recht - nicht so weit gehen, weil sich hier ganz besonders heikle Fragen stellen. Diese Fragen müssen vertieft abgeklärt werden, auch zusammen mit den Kantonen. Deshalb ist ja auch die Motion eingereicht worden. Ich würde mir jetzt nicht einfach das Urteil erlauben: Der Nationalrat hat richtig oder falsch entschieden. Dazu wäre ich im Moment nicht in der Lage. Wenn sich ein Rat klar für die Verfassungsmässigkeit einer Vorlage ausgesprochen hat, dann muss im anderen Rat - wenn eine Tendenz besteht, auf Verfassungswidrigkeit zu entscheiden - ganz gründliche Arbeit geleistet werden. Diese Arbeit möchten wir leisten. Das ist der tiefere Grund, weshalb wir die Befristung vorgesehen haben. Der Grund, weshalb wir zusätzlich die Frist verlängert haben, wird von Herrn Bürgi dargelegt werden; das ist nicht die entscheidende Frage.

Ich bitte Sie, auch zu berücksichtigen, dass der andere Rat hier einen ganz klaren Entscheid gefällt hat, den wir nicht ohne weiteres über den Haufen werfen können.

Herr Pfisterer hat weiter ausgeführt, der Bundesrat und die Kommission hätten Bedenken zu den heiklen Punkten - also zu den Artikeln 24b, 24d und 24e - geäussert. Es gäbe an sich eine einfache Möglichkeit, diese Bedenken zu beseitigen: nicht über die Frage der Verfassungsmässigkeit bzw. Verfassungswidrigkeit, sondern über die Frage des Geltungsbereiches des Gesetzes. Darin waren wir uns in der Kommission eigentlich einig. Wenn wir den Geltungsbereich dieses Gesetzes auf Anlässe einschränken würden, die einen internationalen Bezug haben, wo es also um Fragen der Beziehungen der Schweiz nach aussen geht, wäre die Bundeszuständigkeit aufgrund verschiedener Bestimmungen in der Verfassung zu bejahen. Dann wäre das Gesetz auch mit den Massnahmen in den Artikeln 24b, 24d und 24e wohl als verfassungsmässig zu bezeichnen. Damit öffnen wir aber die Büchse der Pandora, weil dann abzugrenzen wäre, welche Anlässe unter dieses Gesetz fallen und welche Anlässe nicht. Ich glaube kaum, dass ein grosser Teil der Bevölkerung verstehen würde, dass beim einen Anlass durchgegriffen werden könnte und beim anderen Anlass nicht.

Diese Unterscheidung wollte die Kommission nicht treffen, um die Zweifel an der Verfassungsmässigkeit zu beseitigen. Deshalb haben wir den anderen Weg eingeschlagen, deshalb haben wir die Befristung vorgesehen, und deshalb möchten wir den Bundesrat beauftragen, mit den Kantonen entsprechende Abklärungen zu treffen. Dabei geht es klar darum, dass eine kantonale Lösung gegenüber einer Bundeslösung Priorität hat. Wenn eine kantonale Lösung nicht infrage kommt, hat der Bundesrat die Frage zu beurteilen, ob die Verfassungsgrundlagen ausreichen, um eine Bundeszuständigkeit zu bejahen.

Wenn man diesen ganzen Entscheidungsprozess betrachtet, sieht man, dass eine Fülle von Elementen einzubeziehen sind, die hier geklärt werden müssen, sorgfältig geklärt werden müssen. Ich bitte Sie, die sorgfältige Abwägung zu berücksichtigen und der Kommission zu folgen, auch wenn der Weg, der von Herrn Pfisterer aufgezeigt wurde, von der Verfassungslehre her vielleicht der sauberere wäre. Aber hier ist auch eine politische Frage zu entscheiden. Diese politische Frage kann nicht einfach ausser Acht gelassen werden.

Folgen Sie der Kommission. Ich meine, Sie würden einen guten Weg beschreiten. Dann haben wir Zeit, uns mit diesen Argumenten intensiv auseinander zu setzen, und wir müssen den Entscheid des anderen Rates nicht einfach über den Haufen werfen.