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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2006-03-07

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-07

Wortprotokoll

Kann eine Befristung des Gesetzes die Verfassungswidrigkeit "heilen"? Ist eine befristete Verfassungsverletzung nicht auch eine Verfassungsverletzung? Ist eine Verfassungsverletzung nicht auch eine Verfassungsverletzung, wenn gleichzeitig eine Motion eingereicht wird? Das sind die Fragen, die uns die Kommission unterbreitet.

Die Befristung ist ein Mittel unseres Verfassungsrechtes, aber zumindest als Heilmittel für Verfassungswidrigkeiten nicht ausdrücklich vorgesehen. Befristung ist vorgesehen als Mittel, um das Referendum nachträglich durchführen zu können, um Zeit für den politischen Prozess zu gewinnen, für nichts anderes. Diese Dringlichkeitsordnung unserer Verfassung setzt aber voraus, dass das Parlament über die Verfassungsfrage entscheidet. Je nachdem, ob es zur Meinung kommt, die Verfassung sei eingehalten, oder zur Meinung, sie sei nicht eingehalten, ist dann eben nachträglich ein fakultatives oder ein obligatorisches Referendum anzuordnen.

Hier aber haben Bundesrat und unsere Kommission die Verfassungsfrage letztlich offen gelassen. Sie haben Bedenken formuliert, sehr offen, sehr eindrücklich Bedenken formuliert. Wenn wir schon von der Verfassung her die Aufgabe mittragen müssen, für die Verfassungskontrolle zu sorgen, und in diesem Land keine Verfassungsgerichtsbarkeit haben, dann muss das Parlament - und muss schon der Bundesrat - diese Fragen besonders sorgfältig prüfen. Der Bundesrat und die Kommission für Rechtsfragen haben das gemacht, haben sich intensiv mit der Verfassungsfrage befasst; ich kann Ihnen eine ganze Reihe von Zitaten wiedergeben, vor allem von Herrn Bundesrat Blocher selber. Ich bin nicht Mitglied der Kommission, ich habe das nur den Protokollen entnommen; aber die Stimmung ist eindeutig.

Wir sind uns sicher alle einig, dass Verfassungsopportunismus nicht zu verantworten ist. Wir dürfen nicht nur die Entscheide von Volk und Ständen ernst nehmen, die uns passen. Wir haben nicht nur eine Schönwetterverfassung; das ist doch klar.

Auch klar ist, dass Handlungsdruck besteht. Die Gesellschaft muss sich gegen diese Hooligans wehren können. Ich sage das auch als häufiger Matchbesucher und Funktionär in einem Fussballclub. Ich will Fussball sehen, nicht Rauchpetarden und schon gar keine Gewalt. Ich will auch die Euro 2008 und andere Sportveranstaltungen geniessen können und überhaupt keine Gewalt sehen, auch nicht ausserhalb der Sportveranstaltungen.

Dennoch besteht diese Verfassungsproblematik. Herr Bürgi hat sie uns zusammengefasst, ich kann mich auf wenige Hinweise beschränken. Die Kompetenzordnung, die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, ist sicher so nicht klar. Ich denke vor allem an die nationalen Anliegen, nicht nur an die internationalen, und meine Hauptsorge gilt den Freiheitsrechten, mindestens in drei Punkten: Erstens beim Verbot von Propagandainhalten: Ist es wirklich zulässig, dass der Staat die Meinungsinhalte kontrollieren darf? Genügt es nicht, Anstiftung und Beihilfe unter Strafe zu stellen? Ein zweites Bedenken: die Ausreisebeschränkung. Ist das ein geeignetes und damit verhältnismässiges Mittel, wenn es so offensichtlich und einfach umgangen werden kann? Ich kann ja, wenn ich ein Verbot habe, nach Frankreich zu reisen, nach Deutschland oder Italien ausreisen und auf diesem Umweg unkontrolliert nach Frankreich gelangen. Drittens und vor allem gilt meine sorge dem Punkt Polizeigewahrsam, dieser präventiven Haft für immerhin 24 Stunden - das ist ja die berühmte grundrechtliche Deadline -, und das bedarf nicht einmal einer automatischen Überprüfung durch den Richter, sondern man muss noch Antrag stellen.

Unbestritten ist also, dass diese Verfassungsproblematik besteht. Der Bundesrat hat sie klar dargestellt, schon in der Botschaft, ausserordentlich eindrücklich. Die Protokollierung der Nationalratsdebatte im Amtlichen Bulletin zeigt sie, die Protokolle unserer Kommissionssitzungen zeigen sie, auch der Berichterstatter hat es heute gesagt, und ich könnte Ihnen, wie gesagt, Zitate von Herrn Bundesrat Blocher präsentieren.

Dass gewisse Städte und Kantone offenbar nicht fähig sind, diese Probleme zu lösen, ermächtigt uns nicht, die Verfassung zu verletzen. Das ist völlig klar.

Ich meine: Wenn man die Protokolle der Kommission durchliest, kann man der Kommission nur ein Kompliment machen. Sie hat diese Fragen so gut herausgearbeitet, dass man ihr einfach die Zusatzfrage stellen muss: Warum hat sie nicht auch die Konsequenzen daraus gezogen? Konsequenzen daraus ziehen: Befristung und Motion können die Verfassungsverletzung nicht "heilen". Wir haben doch nach wie [PAGE 17] vor zwei Möglichkeiten. Der normale Weg ist möglich. Denken Sie an das Schnellzugstempo, das wir für andere Vorlagen, wie etwa NFA, einschlagen. Das ist ein viel anspruchsvolleres Paket, und trotzdem wollen wir auf den 1. Januar 2008 fertig sein. Wenn es dann doch zu zeitlichen Verzögerungen kommen sollte, haben wir den Weg des Dringlichkeitsrechtes. Wir können auf diesem Weg sogar die Verfassung ändern. Unser Staat ist handlungsfähig. Unsere Bundesverfassung ist besser, als immer wieder behauptet wird. Sie erlaubt uns zu agieren und nicht einfach nur als Opfer zuzuschauen. Also haben wir heute die Möglichkeit, ohne schlechtes Gewissen das Hooliganproblem zu lösen. Wenn wir der Kommission folgen, bleibt ein schaler Geschmack übrig.

Ich meine: Die Bedenken springen nun wirklich ins Auge. Wir müssten der Kommission die Chance geben, den richtigen, einen anderen Weg zu finden. Er ist möglich.