Bürgi Hermann · Ständerat · 2006-03-07
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-07
Wortprotokoll
Ich wollte mich eigentlich nicht mehr äussern, aber nachdem die Verwirrung offenbar immer grösser wird, möchte ich zwei, drei Dinge doch noch festhalten:
Das Urheberrecht dafür, dass diese Diskussion überhaupt stattgefunden hat, muss Ihre Kommission für Rechtsfragen wieder an sich nehmen. Es ist nicht so, dass diese Fragen ohne den Antrag Pfisterer Thomas nicht aufgeworfen worden wären. Wir haben sie aufgeworfen, wir haben sie ernst genommen, und wir haben sie auf den Tisch gelegt! Und wir sind zu klaren Schlüssen gekommen.
Es ist nicht so, Herr Lauri, dass diese Frage nicht behandelt worden wäre. Im Nationalrat gab es den Antrag einer Minderheit, der Rückweisung an den Bundesrat verlangte, mit folgenden Aufträgen zur Überarbeitung: Die Massnahmen gegen Gewalt und Gewaltpropaganda anlässlich von Sportveranstaltungen seien so auszugestalten, dass sie durchgehend verfassungskonform sind usw. Diese Frage ist im Erstrat diskutiert worden, es war ein Antrag, der genau in diese Richtung ging. Infolgedessen sind diese Fragen auch im Erstrat geklärt worden.
Wir sind zu einem anderen Schluss als der Nationalrat gekommen. Wir haben im Gegensatz zum Nationalrat gesagt, hier sind Probleme vorhanden, und diese müssen gelöst werden. Die Mehrheit des Nationalrates hat gesagt, dieses Gesetz wird unbefristet für die Ewigkeit und drei Tage so erlassen, und genau das wollen wir nicht. Wir wollen das nicht!
Herr Pfisterer, Sie haben gefragt, weshalb wir die Konsequenzen nicht gezogen hätten. Um Himmels willen, wir haben die Konsequenzen gezogen! Wir haben sie einfach etwas anders gezogen als Sie! Sie nehmen für sich in Anspruch, dass Ihr Weg der einzig richtige sei. Wir nehmen für uns in Anspruch, dass wir in Würdigung unserer Verfassung einen Weg vorschlagen, der absolut vertretbar ist. Wir sind uns bewusst, dass wir keine Verfassungsgerichtsbarkeit haben. Das ist der Grund, weshalb wir mit aller Sorgfalt vorgehen; mit der Sorgfalt, die Vorlage zu befristen und einen klaren Auftrag zu geben, dass diese Fragen geklärt werden. Damit haben wir doch dem Respekt vor der Verfassung Genüge getan. Man kann auch vor lauter reiner Lehre untergehen. Das ist legitim - aber nicht sehr hilfreich. Wir haben uns entschieden, die reine Lehre zu respektieren; wir respektieren sie, aber wir schlagen einen anderen Weg vor. Man soll doch nicht so tun, wie wenn es jetzt um die Frage gehe, ob die Mehrheit des Ständerates verfassungskonform sei, ja oder nein. Wir sind verfassungskonform, wir respektieren die Verfassung, wir schlagen in diesem Sinne einen Weg ein - und es kann keine Rede davon sein, dass wir hier etwas unternehmen, mit dem die Grundfesten dieses Landes längerfristig erschüttert werden. Das hat überhaupt nichts damit zu tun.
Gelegentlich muss die Politik auch versuchen, einen pragmatischen - ich nenne jetzt dieses Wort - Weg einzuschlagen, der dann aber dafür sorgt, dass die Dinge wieder ins Lot kommen; und sie kommen ins Lot. Das muss ich jetzt einfach einmal deponieren, um dem Vorwurf entgegenzutreten, dass wir hier gleichsam einen nicht wiedergutzumachenden Sündenfall begehen. Hievon kann keine Rede sein.
Ich bitte Sie deshalb, den Rückweisungsantrag Pfisterer Thomas abzulehnen und der Sache mit dieser Motion den Lauf zu lassen. In zwei oder drei Jahren, sofern es sich als [PAGE 21] nötig erweisen sollte, würden wir wieder völlig reingewaschen werden.