Bürgi Hermann · Ständerat · 2006-03-07
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-07
Wortprotokoll
Ich bin Herrn Kollege Berset dankbar für seine Ausführungen. Ergänzend ist noch Folgendes zu bemerken: Die Frage, ob im Rahmen dieser Vorlage auch Präventionsmassnahmen gesetzlich verankert werden sollten, ist im Nationalrat in dieser Art und Weise auch diskutiert worden. Es gab entsprechende Anträge; in dem von mir bereits erwähnten Rückweisungsantrag war dieser Auftrag enthalten. Diese Frage ist also auch im Nationalrat und - Herr Kollege Berset hat darauf hingewiesen - auch in unserer Kommission diskutiert worden.
Ich schliesse einfach dort an, Frau Kollegin Fetz: Man muss sich bewusst sein, dass wir es hier mit der Materie des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit zu tun haben. Das ist das Gesetz, das wir jetzt revidieren. Ich unterstreiche das, was gesagt worden ist: Hier geht es um ein Gesetz, das in seinem Kerngehalt der Sicherung der demokratischen und rechtsstaatlichen Grundlagen der Schweiz dient. Diese Präventionsmassnahmen gehören zweifellos nicht in dieses Gesetz. Frau Kollegin Fetz, damit ist nichts gegen diese Präventionsmassnahmen gesagt, das möchte ich Ihnen attestieren. Wir beschäftigen uns jetzt mit einem Polizeigesetz. Dieses Gesetz richtet sich an die Polizei, damit diese entsprechende Massnahmen treffen kann. Aber daneben kein Wort dagegen, dass auch im Präventionssinn Massnahmen ergriffen werden!
Frau Kollegin Fetz - Sie müssen mir schnell zuhören -, ich muss Ihnen Folgendes sagen: Sie sollten diesen Appell, auch im Sinne der Subsidiarität, zuerst an die Clubs, an die Fanvereinigungen, an den Fussballverband usw. richten. Dort muss diese Botschaft verkündet werden! Diesen ist es unbenommen - und ich möchte sogar sagen: Sie sind dazu aufgefordert, aufgerufen -, im Hinblick auf die Veranstaltungen diese Arbeit zu leisten. Ich bin der Meinung, dass Ihr Anliegen aufgenommen werden sollte, bevor wir über gesetzliche Massnahmen diskutieren, sicher nicht an dieser Stelle, vielleicht könnte man das irgendwo in einem Sportgesetz unterbringen, fragen Sie mich nicht. Es sollte aber an der richtigen Stelle aufgenommen werden; also das eine tun und das andere nicht lassen. Was wir hier tun, ist, gesetzliche Bestimmungen zu erlassen, damit die Polizei entsprechende Möglichkeiten hat, einzugreifen, wenn die Fanarbeit - um das jetzt so zu nennen - keine Früchte trägt.
Ich bitte Sie deshalb, diese Situation zu sehen. Aus diesem Grund kann der Antrag Fetz nicht infrage kommen, und ich bitte Sie, ihn abzulehnen.